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Einführung einer aktiven Sterbehilfe in Deutschland

Sterbehilfe ist ein mehrdeutiger Begriff mit einem breiten Spektrum von Bedeutungen. Möchte man den Begriff der Sterbehilfe nutzen, dann unterscheidet man zumeist die drei Formen aktive, indirekte (aktive) und passive Sterbehilfe. In der Diskussion auf dieser Plattform geht es um die aktive Sterbehilfe.

 

Aktive Sterbehilfe:

Aktive Sterbehilfe ist die gezielte Herbeiführung des Todes durch Handeln auf Grund eines tatsächlichen oder mutmaßlichen Wunsches einer Person (Österreich: unechte direkte Sterbehilfe; Schweiz: direkte aktive Sterbehilfe; Niederlande: Euthanasie; Belgien: euthanasie active). Aktive Sterbehilfe erfolgt zum Beispiel durch Verabreichung einer Überdosis eines Schmerz- oder Beruhigungsmittels, Narkosemittels, Muskelrelaxans, von Insulin, durch Kaliuminjektion oder einer Kombination davon.

 

Indirekte Sterbehilfe:

Die sogenannte Indirekte Sterbehilfe ist ein Spezialfall, der vor allem als theoretischer ethischer Grenzfall interessant ist, in der Praxis aber eine geringe Rolle spielt. Darunter wird die Gabe von Medikamenten zur Linderung von Leiden, z.B. Schmerzen oder Angst, unter Inkaufnahme eines vorzeitigen Todeseintritts verstanden.

 

Passive Sterbehilfe:

Als Passive Sterbehilfe wird das Zulassen des Sterbens durch Verzicht, Abbrechen oder Reduzieren lebensverlängernder Behandlungsmaßnahmen bezeichnet. Dabei ist zu beachten, dass dies kein ärztlicher Behandlungsabbruch ist, sondern dass lediglich das Ziel der Behandlung verändert wird. Anstrengungen, die darauf gerichtet sind, das Leben zu verlängern, werden nicht mehr unternommen, aber durchaus solche Maßnahmen, die die Lebensqualität in der verbleibenden Zeit verbessern. Das Ziel der Maßnahmen ist nicht mehr curativ (Ziel: Heilung), sondern palliativ (Ziel: Verbesserung der Lebensqualität).

de.wikipedia.org/wiki/Sterbehilfe ; abgerufen am 21.04.2016

  • Globaler Standpunkt: Ja, Einführung ist sinnvoll
  • Globaler Standpunkt: Nein, die Einführung ist nicht sinnvoll