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Bedingungsloses Grundeinkommen für alle?

In der Diskussion über ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) hat sich eine Vielzahl an Definitionen und Modellen herauskristallisiert, die im Rahmen dieses Beitrags nicht allesamt dargestellt werden können. Um den Beitrag übersichtlich zu halten und dennoch die Grundzüge der Debatte zu skizzieren, ist es erforderlich, im Rahmen der Begriffsdefinition Prämissen zu formulieren, die nicht diskutiert, sondern vorausgesetzt werden.

Daher wird dieser Aufarbeitung folgende Definition vorangestellt: Unter einem bedingungslosen Grundeinkommen wird ein einheitlicher, rechtlich garantierter Betrag verstanden, der jedem Staatsbürger und allen in Deutschland lebenden Personen, die nach derzeitiger Rechtslage Anspruch auf Sozialleistungen im Sinne einer Grundsicherung haben (z. B. Migranten aus Unterzeichnerstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens), monatlich von der Gemeinschaft zur Verfügung gestellt wird. An den Erhalt dieses Grundeinkommens sind keine Bedingungen oder Gegenleistungen geknüpft, sodass keine Bedarfsprüfung erfolgt. Ferner werden zusätzliche Einkommen nicht mit dem Grundeinkommen verrechnet, das Modell der negativen Einkommensteuer wird somit in diesem Beitrag nicht aufgegriffen. Ein bedingungsloses Grundeinkommen muss per definitionem das Existenzminimum abdecken und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

Zur Gegenfinanzierung werden viele der bisherigen Sozialleistungen (Sozialhilfe, Kindergeld usw.) gestrichen. Ferner werden die Steuersätze bei der Einführung eines BGE so angepasst, dass das Steuereinkommen ausreichend hoch bleibt, um die bisherigen Ausgaben des Staates plus diesem Grundeinkommen zu finanzieren.

Da das bedingungslose Grundeinkommen bis zum Lebensende ausbezahlt wird, fungiert es nicht nur als Lohnersatz, sondern auch als Grundrente. Sowohl die Renten- als auch die Arbeitslosenversicherung werden obsolet, wobei freilich gerade bei der Altersabsicherung ergänzende private Vorsorge möglich ist. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind im bedingungslosen Grundeinkommen enthalten und werden vom Staat entweder direkt an die Versicherungen überwiesen oder als Gutscheine an die BGE-Empfänger ausbezahlt.

de.wikipedia.org/wiki/Bedingungsloses_Grundeinkommen; für die fünf Kriterien der Bedingungslosigkeit: www.iovialis.org/download/BGE-Buch.pdf, S. 45, Fußnote 38; zugegriffen am 25.08.2012

  • Globaler Standpunkt: Ja, die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ist - unabhängig von den verschiedenen Modellen - grundsätzlich sinnvoll.
  • Globaler Standpunkt: Nein, das bedingungslose Grundeinkommen sollte wegen grundsätzlicher Bedenken nicht eingeführt werden.