Wie kann die berufliche Weiterbildung in Deutschland attraktiver und effektiver ausgestaltet werden?
Der vorliegende Beitrag nimmt die Zukunft der beruflichen Weiterbildung in Deutschland vor dem Hintergrund der Auswirkungen des demographischen Wandels und der tief greifenden, sich immer dynamischer vollziehenden Veränderungen in Arbeitswelt und Gesellschaft in den Blick. Als eine zentrale Manifestation des Konzepts des lebenslangen Lernens wird die berufliche Weiterbildung in der Literatur unterschiedlich definiert. Die Expertenkommission "Finanzierung Lebenslangen Lernens", auf deren Konkretisierung des Begriffs der beruflichen Weiterbildung dieser Beitrag basiert, definiert ihn als "die Fortsetzung oder Wiederaufnahme vo[m] (...) Lernen allgemeiner oder beruflicher Inhalte nach Abschluss einer ersten berufsqualifizierenden Ausbildung". Insofern eine trennscharfe Unterscheidung zwischen allgemeinen und beruflichen Inhalten überhaupt möglich ist, sollen in diesem Beitrag berufliche Qualifikationen im Vordergrund stehen. Die Auffrischung, Vertiefung sowie der Neuerwerb von Qualifikationen können in unterschiedlich stark formalisierten Rahmen stattfinden: während formale Weiterbildungsangebote innerhalb des staatlichen (Weiter-)Bildungssystems zu finden sind und auf weithin anerkannte Abschlüsse zielen, werden intendierte, jedoch sich außerhalb von Bildungsinstitutionen (z. B. in zivilgesellschaftlichen Einrichtungen) vollziehende Lernprozesse unter dem Begriff der non-formalen Weiterbildung subsumiert. Ergänzt werden diese Formen von der so genannten "informellen" Weiterbildung, die unsystematisch und zumeist nicht intendiert ist und aus neuen Erfahrungen im (beruflichen) Alltag hervorgeht. Berufliche Weiterbildung ist von der enger gefassten betrieblichen Weiterbildung, die in der Regel innerhalb einzelner Unternehmen stattfindet und primär auf deren Anforderungen und Bedürfnisse zugeschnitten ist, zu unterscheiden.
Die oben zitierte Definition der beruflichen Weiterbildung von der Expertenkommission "Finanzierung Lebenslangen Lernens" findet sich in der Studie "Bestandsaufnahme und Konsistenzprüfung beruflicher Weiterbildungsförderung auf Bundes- und Länderebene" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (http://www.bmbf.de/pub/band_zwoelf_berufsbildungsforschung.pdf; zugegriffen am 15.03.2013; vgl. S. 8).
Für die Unterscheidung zwischen formalem, non-formalem und informellem Lernen, siehe www.paedagogik.uni-wuerzburg.de/fileadmin/06030200/seminarunterlagen/ws07-08/Petsch/Berufliche_Weiterbildung_Oberseminar.ppt (Zugriff am 07.03.2013) sowie www.paedagogik.uni-wuerzburg.de/fileadmin/06030200/seminarunterlagen/ws07-08/Petsch/Berufliche_Weiterbildung.ppt (Zugriff am 07.03.2013; vgl. insbes. Folien 15 ff.).
-
Struktur zeigen / verstecken
- |
-
Erläuterungenen zeigen / verstecken
-
Globaler Standpunkt: NOCH NICHT FERTIG: Von staatlicher Seite sollten weiter gehende finanzielle Anreize zur Schaffung und Nutzung von Weiterbildungsangeboten kreiert und Unterstützungsleistungen bereitgestellt werden.
Für die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für ein effektives und attraktives System beruflicher Weiterbildung in Deutschland ist die Finanzierungsfrage von grundlegender Bedeutung. Nach einer Schätzung von Dick Moraal vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beläuft sich das Gesamtvolumen der Aufwendungen für berufliche Weiterbildung für das Jahr 2005 auf ca. 35 Milliarden Euro. Von diesen Ausgaben entfallen - unter Berücksichtigung indirekter Effekte wie der steuerlichen Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten - schätzungsweise 38 % auf die Individuen, 30 % auf die Unternehmen, 21 % auf den Staat und separate 11 % auf die Arbeitsagentur.
Neben den aus der Absetzbarkeit resultierenden Steuermindereinnahmen setzt sich der Anteil des Staates aus einer Vielzahl verschiedener Förderinstrumente zusammen, mit deren Hilfe primär die Nachfrage nach Weiterbildungsangeboten stimuliert werden soll. Als Beispiele für Förderprogramme auf Bundesebene seien die sogenannte "Bildungsprämie" und das "Meister-BAFöG" des Bundesbildungsministeriums sowie die "Bildungsgutscheine" und das "WeGebAU"-Programm der Arbeitsagentur genannt. Trotz dieser bestehenden Förderinstrumente könnten im Bereich der beruflichen Weiterbildung durch die weitere Verbesserung der Anreizstruktur für Erwerbstätige, Erwerbslose und Unternehmen zusätzliche Potentiale genutzt werden.
Die genannten und andere Programme werden im Folgenden anhand der verwendeten Instrumente differenziert und unter den jeweiligen Standpunkten kurz umrissen, wobei im Sinne dieses Globalstandpunkts auch Ausweitungsmöglichlichkeiten skizziert werden. Dabei können jedoch aus Gründen der Übersichtlichkeit Fördermaßnahmen auf Landesebene, wie z. B. der Bildungsscheck Brandenburg, oder Europaebene, wie z. B. das Leonardo-da-Vinci-Programm, nicht aufgegriffen werden.
Die Bundesregierung fördert primär Erwerbstätige mit geringen Einkommen durch die sogenannte "Bildungsprämie", die aus den Komponenten "Prämiengutschein" und "Weiterbildungssparen" besteht. Erwerbstätige, die weniger als 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) jährlich verdienen, können nach einer individuellen Beratung einen Prämiengutschein erhalten, mit dem der Bund 50 % der jährlich anfallenden Weiterbildungskosten (max. 500 Euro) übernimmt. Zudem erhalten Arbeitnehmer mit dem "Weiterbildungssparen" die Möglichkeit, nach einer individuellen Beratung Beträge aus dem gemäß dem Vermögensbildungsgesetz angesparten Vermögen zur Finanzierung von Weiterbildung zu entnehmen, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Ihr Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage bleibt dabei erhalten. Das "Bildungsprämie"-Programm des Bundesbildungsministeriums hat einen Umfang von 35 Millionen Euro und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Der oben genannte Artikel von Dick Moraal über die Finanzierung von beruflicher Weiterbildung findet sich unter www.bibb.de/de/30130.htm; zugegriffen am 11.03.2013).
Eine sehr anschauliche, wenngleich leicht veraltete Übersicht über die verschiedenen Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene sowie deren Zielgruppen vom Juli 2011 findet sich unter www.bitkom-akademie.de/sites/default/files/u3/uebersicht_foerdermittel_03_0.pdf (zugegriffen am 12.04.2013).
-
Offensichtliche positive Konsequenz: Lenkungswirkung zur Realisierung politischer Ziele
In der konkreten Ausgestaltung der Modalitäten einer verstärkten Förderung von beruflicher Weiterbildung bietet sich dem Staat die Gelegenheit, politische Ziele und Prioritäten zu verfolgen. So kann die Förderung dahingehend ausgestaltet werden, dass besonders starke Anreize für tendenziell benachteiligte Zielgruppen (z. B. Erwerbslose, Geringqualifizierte, Frauen) geschaffen werden, um Chancengleichheit sicherzustellen. Auch andere Parameter, wie die Beteiligung der Bevölkerung insgesamt, die Größe der von der Förderung profitierenden Unternehmen, inhaltliche Ausgestaltung sowie die Qualität von Weiterbildungsmaßnahmen, können beeinflusst werden.
-
Erhoffte positive Konsequenz: Anerkennung von Weiterbildung als gesamtgesellschaftliche, vom freien Markt nicht lösbare Aufgabe
Aufgrund des rasanten technologischen Wandels und der demographischen Entwicklung in Deutschland, mit der einerseits längere Lebensarbeitszeiten, andererseits der drohende Fachkräftemangel einhergehen, wächst der Bedarf an beruflicher Weiterbildung. Indem der Staat seine Fördermaßnahmen intensiviert, erkennt er an, dass Weiterbildung nicht mehr nur auf der Mikroebene, d. h. im Hinblick auf die individuelle Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern und die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Unternehmen, relevant ist. Vielmehr sind die Implikationen für die Makroebene zu beachten, hierbei insbesondere die Relevanz von beruflicher Weiterbildung für die internationale Wettbewerbsfähigkeit des "Standorts Deutschland".
Dass staatliche Maßnahmen, die Initiativen und Bemühungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern komplementieren, überhaupt als notwendig und zielführend erachtet werden, basiert auf der These, dass der Marktmechanismus im Bereich der beruflichen Weiterbildung nicht funktioniert, da es sich bei dieser um ein (zumindest partiell) öffentliches Gut handelt. In diesem Kontext wird zudem argumentiert, dass Arbeitnehmer bei der Entscheidung über die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen sowie bei der Auswahl entsprechender Angebote - entgegen den Annahmen der Rational-Choice-Theorie - nur in begrenztem Maße rational handeln.
-
Beleg (wissenschaftlicher Aufsatz): Berufliche Weiterbildung als öffentliche Aufgabe
In seinem Aufsatz "Berufliche Weiterbildung als öffentliche Aufgabe", der in einem Sonderdruck der "Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung" aus dem Jahre 1994 publiziert wurde, betont Friedrich Buttler: "Berufliche Weiterbildung als öffentliche Aufgabe gewinnt an Bedeutung für die Förderung des Strukturwandels, die Wettbewerbsfähigkeit und die beruflich-sozialen Erwartungen der Beschäftigten wie der Arbeitslosen. (...) Öffentlich verantwortete bzw. geförderte Weiterbildung ergänzt betriebliche und individuelle Finanzierung." (S. 41).
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit; doku.iab.de/mittab/1994/1994_1_mittab_buttler.pdf; zugegriffen am 12.03.13
- Einwand (Trugschluss): Keine belastbare Legitimation staatlicher Subventionen aus ökonomisch-finanzwissenschaftlicher Sicht
Aus rein ökonomisch-finanzwissenschaftlicher Perspektive existiert keine stichhaltige Argumentation für die Notwendigkeit bzw. Rechtfertigung staatlicher Subventionen, da nur sehr beschränkte empirische Evidenz für ein Marktversagen im Bereich der beruflichen Weiterbildung vorliegt. So sind positive Externalitäten von Bildung für die Gesellschaft (z. B. in Form höherer politischer Partizipation), die zu einer suboptimalen Gesamtnachfrage nach (Weiter-)Bildung führen, empirisch nicht zweifelsfrei nachgewiesen und im Falle ihrer Existenz stark abhängig vom Alter der Bildungsnachfrager. Zudem kann Weiterbildung nur in begrenztem Maße als Allmende-Gut betrachtet werden, da sich Betriebe den Ertrag ihrer Investitionen in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter im Falle von Abwerbungen seitens der Konkurrenz durch Rückzahlklauseln sichern können. Auch die Argumentation mit potentiellen Informationsasymmetrien auf dem Markt für berufliche Weiterbildung erscheint nicht stichhaltig, da dies lediglich regulatorische Eingriffe und ggf. noch die Vergabe von Krediten seitens des Staates, nicht aber die Subventionierung von Weiterbildung legitimieren würde. Folglich lässt sich die Rechtfertigung staatlicher Zuschüsse nicht auf allokativ motivierte Begründungsfiguren, sondern nur auf normativ-distributive Argumentationslinien zurückführen, also beispielsweise auf das Ziel der Herstellung von Chancengleichheit (vgl. dazu die Konsequenz "Lenkungswirkung zur Realisierung politischer Ziele").
-
Beleg (empirische Studie): Widerlegung der These vom Marktversagen
In der Studie "Bestandsaufnahme und Konsistenzprüfung beruflicher Weiterbildungsförderung auf Bundes- und Länderebene", die im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erstellt und in 2011 veröffentlicht wurde, wird ein kurzer Überblick über die Ansätze zur Falsifizierung der These vom Marktversagen im Bereich der beruflichen Weiterbildung gegeben (vgl. dazu S. 7).
Bundesministerium für Bildung und Forschung; www.bmbf.de/pub/band_zwoelf_berufsbildungsforschung.pdf; zugegriffen am 15.03.2013
-
Beleg (wissenschaftlicher Aufsatz): Populäre These der positiven Externalitäten von Bildung nicht haltbar
Der weit verbreiteten These, dass (Weiter-)Bildungsmaßnahmen positive Externalitäten hervorrufen, die zu einem Marktversagen führen und eine staatliche (Teil-)Finanzierung legitmieren, tritt Benedikt Langner in seinem Aufsatz "Externe Effekte der Bildung: Mythos oder Rechtfertigung für öffentliche Bildungsfinanzierung?" aus dem Jahr 2007 entgegen: "Vieles, was unter einem externen Effekt durch Bildung firmiert (Erhöhung der Forschungsaktivitäten, des Wirtschaftswachstums oder aber der Produktivität der Kollegen etc.) wird bereits über die Marktkräfte internalisiert. (...) Es bleibt festzuhalten, dass mit dem Argument der externen Effekte durch Bildung die gegenwärtige Komplettfinanzierung oder aber die Teilfinanzierung des Primar- und Sekundarbereiches nicht zu rechtfertigen ist. Ebenso wenig lässt sich eine Teilfinanzierung des tertiären Bereiches hiermit rechtfertigen – bestenfalls eine solche für besonders begabte Studierende mit Forschungszweckbindung." (S. 19 f.).
Otto-Wolff-Institut; www.otto-wolff-institut.de/Publikationen/DiskussionPapers/OWIWO_DP_02_07.pdf; zugegriffen am 24.03.2013
-
-
-
Erhoffte positive Konsequenz: Stimulierung der Nachfrage durch Verringerung des finanziellen Eigenanteils
-
Erhoffte positive Konsequenz: Erleichterung des Zugangs zu Weiterbildungsangeboten in vielerlei Hinsicht
Im Ausbau des staatlichen Engagements besteht grundsätzlich das Potential, Zugangshürden unterschiedlicher Art für Weiterbildungsmaßnahmen abzubauen. In Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung der Förderung, d. h. in erster Linie der Kombination verschiedener Förderinstrumente, bleibt ihre Wirkung folglich nicht auf die rein finanzielle Dimension beschränkt.
-
Beleg (empirische Studie): Viele Wirkungsrichtungen staatlicher Förderung
Carolin Balzer vom Deutschen Institut für Erwachsenenbildung (DIE) differenziert in ihrer Studie "Finanzierung der Weiterbildung" vom Dezember 2001 zwischen finanziellen, sozialen, beruflichen und zeitlichen Zugangshürden zu Weiterbildungsangeboten (vgl. S. 18). Während einige interessierte Arbeitnehmer Weiterbildung schlicht nicht finanzieren können (finanziell), bleiben andere aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bildungsfernen Schicht Weiterbildungsmaßnahmen fern (sozial). Berufliche Barrieren heben auf die strukturellen Vorteile bzw. Privilegien von höher qualifizierten Arbeitnehmern ab, während zeitliche Barrieren auf die zeitlichen Restriktionen von Arbeitnehmern fokussieren. Balzer kommt zu dem Ergebnis, dass "staatliche Förderung (...) durch die Bildungsfinanzierung versuchen [kann], auf der Ebene von allen vier Barrieren, also nicht nur der finanziellen Barriere, einen Beitrag zur Chancengleichheit zu leisten" (S. 18).
Deutsches Institut für Erwachsenenbildung; www.die-frankfurt.de/esprid/dokumente/doc-2001/balzer01_01.pdf; zugegriffen am 08.04.2013
-
-
Ausdiff. Standpunkt: Die steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben für Weiterbildungsmaßnahmen sollte ausgeweitet werden.
Die derzeitige Handhabung von Weiterbildungsaufwendungen im deutschen Einkommensteuerrecht sieht sich seit einigen Jahren verstärkt mit Problemen bei der Abgrenzung von Ausbildungs- und Weiterbildungsaktivitäten konfrontiert, die steuerrechtlich unterschiedlich behandelt werden. Ausgaben für eine erstmalige Berufsausbildung bzw. ein Erststudium, die nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses erfolgen, stellen nach § 12 Abs. 5 Einkommenssteuergesetz (EStG) keine Betriebsausgaben (für Selbstständige) bzw. keine Werbungskosten (für Arbeitnehmer) dar, sodass diese lediglich als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG bis zu einem Gesamtbetrag von 6000 Euro jährlich abgesetzt werden können. Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit Berufsbezug werden hingegen im Regelfall als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten angesehen, die in voller Höhe abgesetzt werden können. Dieser Vorteil kommt freilich erst dann zur Geltung, wenn die gesamten Werbungskosten eines Jahres durch die Weiterbildung den Betrag von 1000 Euro übersteigen, der vom Finanzamt pauschal als Werbungskosten anerkannt wird. Unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs werden mittlerweile auch Berufsausbildungen und Studien, die einer bereits absolvierten Berufsausbildung bzw. einem abgeschlossenen Studium nachfolgen und einen klaren Berufsbezug aufweisen, steuerlich begünstigt. Zu den absetzbaren Aufwendungen zählen (Teilnahme-)Gebühren, Lernmittel, Fachliteratur, Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Kosten bei auswärtiger Unterbringung und bei längerer Dauer der Maßnahme ggf. sogar die Kosten für das Arbeitszimmer. Insofern existieren bereits viele Möglichkeiten, Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen von der Steuer abzusetzen. Dennoch wäre eine Ausweitung dieser indirekten Förderung, beispielsweise durch die Gleichbehandlung von Aus- und Weiterbildung (und damit auch die Vermeidung definitorischer Probleme) oder die Lockerung des Kriteriums des Berufsbezugs, vorstellbar.
Einen Überblick über die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ausbildungs- und Weiterbildungskosten im Lichte der jüngeren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bietet das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22. September 2010 (http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/009_a.pdf?__blob=publicationFile&v=6; zugegriffen am 22.03.2013; vgl. insbes. S. 3).
Ergänzend wird ferner auf die kurze, weniger formale Überblicksdarstellung "Fortbildungs- und Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen!" auf den Seiten der Internetplattform "akademie.de" verwiesen (http://www.akademie.de/wissen/fiskus-finanziert-fortbildungen?page=1; zugegriffen am 22.03.2013).
-
Offensichtliche positive Konsequenz: Kombinierbarkeit mit anderen Fördermaßnahmen
Es erscheint evident, dass eine Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von Aufwendungen für Weiterbildungsmaßnahmen der Nutzung weiterer (Förder-)Instrumente nicht im Wege steht.
-
Beleg (Medienbericht): Beispiel: Kombination von Bildungsprämie und steuerlicher Absetzbarkeit
Zur Illustration des obigen Gedankens sei exemplarisch darauf hingewiesen, dass sich derzeit ein anspruchsberechtigter Arbeitnehmer die Hälfte seiner Weiterbildungsausgaben über die Bildungsprämie erstatten lassen und die andere, selbst zu tragende Hälfte von der Steuer absetzen kann.
Tagesspiegel; www.tagesspiegel.de/wirtschaft/karriere/geld-zurueck-weiterbildung-von-der-steuer-absetzen/1952688.html; zugegriffen am 22.03.2013
-
Anzweiflung (automatisch erstellt): Automatische Anzweiflung
Belege des Typs 'Medienbericht' sind keine gesicherten, fundierten Erkenntnisse sondern oft mit persönlichen Ansichten unterfütterte Einschätzungen.
-
-
-
Offensichtliche positive Konsequenz: Vermeidung einer unangemessenen, dem Staat zu Gute kommenden Bildungsdividende
Durch die mit der Absetzbarkeit implizierte steuerliche Gleichstellung von Weiterbildungskosten mit Investitionen wird sichergestellt, dass der Staat nicht in unverhältnismäßig hohem Maße finanziell von Weiterbildung (zu Lasten der teilnehmenden Arbeitnehmer) profitiert.
-
Beleg (wissenschaftlicher Aufsatz): Ursächliche Faktoren für Bildungsdividende
Dieter Dohmen erläutert in seinem Aufsatz "Alternative Formen der Finanzierung beruflicher Weiterbildung", der Bestandteil der Dokumentation des 4. Fachkongresses des Bundesinstituts für Berufsbildung aus dem Jahr 2002 ist, den Effekt der (vermiedenen) Bildungsdividende: "Betrachtet man Aus- und Weiterbildung als Investition, deren Erträge der Einkommensteuer unterliegen, dann ist es grundsätzlich absolut gerechtfertigt bzw. ökonomisch angeraten, die damit in Verbindung stehenden Investitionskosten steuerlich zu berücksichtigen, wie dies auch bei anderen Investitionen geschieht. Andernfalls würde der Staat eine ungerechtfertigte Dividende auf Bildungsinvestitionen erhalten (Barr, 1998)." (S. 3).
Bundesinstitut für Berufsbildung; www.bibb.de/redaktion/fachkongress2002/cd-rom/PDF/01_3_06.pdf; zugegriffen am 22.03.2013
-
-
Wahrscheinliche positive Konsequenz: Große qualitative Reichweite durch Berücksichtigung von formellem und informellem "on-the-job-training"
Eine spezifische positive Konsequenz der Schaffung bzw. Ausweitung von steuerlichen Vergünstigungen manifestiert sich in der Option für Unternehmen, auch Aufwendungen für sogenannte "on-the-job-trainings", die mehr oder weniger systematisches Lernen aus Erfahrungen am Arbeitsplatz stimulieren sollen, steuerlich geltend zu machen. Diese Möglichkeit kann durch andere (Förder-)Instrumente nicht in diesem Maße eröffnet werden.
-
Beleg (wissenschaftlicher Aufsatz): Spezifische Wirkung der Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit
In dem oben bereits zitierten Aufsatz kommt Dieter Dohmen zu dem Schluss, "dass die steuerliche Berücksichtigung von Bildungsaufwendungen die einzige Möglichkeit ist, informelles oder formelles on-the-job Training zu berücksichtigen" (Fußnote 13, S. 11).
Bundesinstitut für Berufsbildung; www.bibb.de/redaktion/fachkongress2002/cd-rom/PDF/01_3_06.pdf; zugegriffen am 23.03.2013
-
-
Erhoffte positive Konsequenz: Verringerung der Komplexität und des bürokratischen Aufwands
Grundsätzlich ist eine (indirekte) Förderung beruflicher Weiterbildung durch steuerliche Vergünstigungen sehr komplex und bürokratielastig, wie bereits die obige überblicksartige Darstellung der aktuellen Rechtslage zeigt. Jedoch besteht gerade in der Ausweitung der Förderung, beispielsweise durch die Gleichbehandlung von Aus- und Weiterbildungsaktivitäten und die Lockerung des Kriteriums des Berufsbezugs, die Chance, die steuerrechtliche Handhabung signifikant zu vereinfachen. Auf diesem Wege ließe sich die aufgrund der dynamischen Entwicklungen in Arbeitsmarkt und Bildungswesen zunehmend schwierigere Abgrenzung von Ausbildung und Weiterbildung vermeiden und die Notwendigkeit einer aufwendigen Identifikation eines Berufsbezugs würde wegfallen (inkl. damit verbundener Rechtsstreitigkeiten). Darüber hinaus ließe sich somit eine umfassende Förderung mit einer entsprechenden Planungssicherheit für interessierte Arbeitnehmer realisieren.
-
Offensichtliche negative Konsequenz: Geringe quantitative Reichweite aufgrund des beschränkten Adressatenkreises
Wie dies allgemein bei steuerlichen Vergünstigungen der Fall ist, kommen diese auch im Bereich der beruflichen Weiterbildung nur Personen mit einem zu versteuernden Einkommen, d. h. primär relativ gut verdiendenden Arbeitnehmern, zu Gute. Personen ohne oder mit geringen Einkommen, die zudem in vielen Fällen einen relativ hohen Bedarf an Qualifizierung und Weiterbildung haben (z. B. Erwerbslose, Berufstätige im Niedriglohnsektor), werden hingegen von einer Förderung durch steuerliche Absetzbarkeit nicht erfasst.
-
Beleg (wissenschaftlicher Aufsatz): Zu versteuerndes Einkommen als Voraussetzung für Förderung
Auch diese Problematik wird von Dieter Dohmen in seinem oben genannten Aufsatz aufgegriffen: "Ebenso kritisch ist zu sehen, dass die unmittelbare Voraussetzung für die steuerliche Berücksichtigung von Weiterbildungsaufwendungen ist, dass es ein steuerbares Einkommen gibt, d.h. in der Regel Erwerbseinkommen erwirtschaftet wird. D.h. wer beispielsweise arbeitslos ist, müsste seine Aus- bzw. Weiterbildung vollkommen privat finanzieren – sofern es keine Unterstützung vom Arbeitsamt oder Sozialamt gibt." (S. 3).
Bundesinstitut für Berufsbildung; www.bibb.de/redaktion/fachkongress2002/cd-rom/PDF/01_3_06.pdf; zugegriffen am 23.03.2013
-
-
Offensichtliche negative Konsequenz: Gefahr der Zementierung materieller Ungleichheiten und der Einschränkung von Chancengerechtigkeit
Aufgrund des progressiven Charakters der Einkommensbesteuerung in Deutschland bedingt eine (indirekte) Förderung mittels steuerlicher Absetzbarkeit, dass Personen mit einem hohen Einkommen und damit einhergehend einem hohen Grenzsteuersatz im Vergleich zu Geringverdienern überproportional entlastet werden. Im Hinblick auf die berufliche Weiterbildung würden somit insbesondere für die Arbeitnehmer, die ohnehin bereits einen hohen Qualifikationsstand aufweisen, überproportional starke Anreize geschaffen, zusätzliche Investitionen in Weiterbildung vorzunehmen. Die Folge wäre ein sich selbst verstärkender Trend hin zu einem immer größeren Bildungs- und Qualifikationsgefälle auf dem Arbeitsmarkt, das materielle Ungleichheiten begünstigt und dem Grundsatz der Chancengerechtigkeit diametral entgegensteht.
-
Beleg (wissenschaftlicher Aufsatz): Besonders schwerwiegende Auswirkungen bei "Humankapitalinvestitionen"
Dem oben genannten Beitrag von Dieter Dohmen ist die folgende Anmerkung zu der besonderen Ausprägung der geschilderten sozialpolitischen Problematik bei Bildungsinvestitionen zu entnehmen: "Auch wenn dieser Zusammenhang grundsätzlich für alle Investitionen gilt, könnte man dies mit Blick auf die Bildung insofern kritischer betrachten, als – von wenigen Ausnahmen abgesehen – die Investition in Humankapital als Basisinvestition zu betrachten ist, auf die alle weiteren Investitionen aufbauen und die sich (...) tendenziell über Generationen fortschreiben. Das heisst, sie haben eine selbstverstärkende Tendenz: Wer bereits eine hohe Humankapitalausstattung (und damit ein höheres Einkommen) hat, wird bei weiteren Humankapitalinvestitionen dadurch begünstigt, dass die Nettokosten geringer sind als bei geringer Grundausstattung, verbunden mit einem geringeren Einkommen." (S. 11, Fußnote 11).
Bundesinstitut für Berufsbildung; www.bibb.de/redaktion/fachkongress2002/cd-rom/PDF/01_3_06.pdf; zugegriffen am 23.03.2013
-
-
-
Ausdiff. Standpunkt: Es sollte eine Nachfrageförderung durch die Vergabe von zinsvergünstigten Darlehen erfolgen.
Zur Erleichterung der Finanzierung des (durch andere Förderinstrumente ggf. reduzierten) Eigenanteils an den Weiterbildungskosten sollten von staatlicher Seite zinsvergünstigte Darlehensprogramme bereitgestellt oder entsprechende privatwirtschaftliche Initiativen gefördert werden. Dieses Instrument spielt in der Weiterbildungsförderung in Deutschland bislang eine untergeordnete Rolle. Neben jeweils separaten, an unterschiedliche Konditionen geknüpften Programmen einiger öffentlich-rechtlicher Banken erscheint lediglich das über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelte "Meister-BAFöG" des Bundesbildungsministeriums für Weiterbildungsinteressierte relevant. Die Zahl der Profiteure ist allerdings aufgrund der starken Fokussierung auf formalisierte Weiterbildung und die Beschränkung auf wenige Berufsbereiche relativ klein. Das als dritte Säule der von der Bundesregierung geschaffenen "Bildungsprämie" konzipierte einheitliche "Weiterbildungsdarlehen" wurde bislang nicht eingeführt, obwohl dies bereits bis 2009 erfolgen sollte.
Eine kurze, relativ oberflächlich gehaltene Überblicksdarstellung über die Möglichkeiten zur Erlangung eines Weiterbildungskredits findet sich unter suite101.de/article/weiterbildungsdarlehen-a133230 (zugegriffen am 16.04.2013). Detaillierte Informationen von offizieller Seite zum "Meister-BAFöG" gibt es unter www.meister-bafoeg.info/index.php (zugegriffen am 30.06.2013).
-
Erhoffte positive Konsequenz: Kompensation der fehlenden Anreize für private Kapitalgeber
Investitionen in Bildung bzw. "Humankapital" erscheinen im Vergleich zu anderen Investitionen relativ unsicher, da sie mit vielen Unwägbarkeiten - insbesondere im Hinblick auf den Ertrag der Maßnahme und dessen Nachhaltigkeit - verbunden sind. In der Folge schrecken rational kalkulierende private Akteure, wie z. B. die beschäftigenden Unternehmen selbst, aber auch Banken und andere Investoren, vor Investitionen zurück. Potentielle Weiterbildungsnachfrager mit geringen Budgets sehen sich somit einer "Kreditklemme" gegenüber, die zu einer - aus gesellschaftlicher Perspektive - suboptimalen Nachfrage führt. Mit einem staatlich geförderten Darlehensprogramm könnte dies vermieden werden.
-
Beleg (wissenschaftlicher Aufsatz): Unsicherheit und Verwaltungsaufwand bei Humankapitalinvestitionen
In seinem Aufsatz "Alternative Formen der Finanzierung beruflicher Weiterbildung" aus dem Jahr 2002 bekräftigt Dieter Dohmen, dass "[p]rivatwirtschaftliche Initiativen (...) angesichts der mit Humankapitalinvestitionen verbundenen Besicherungsprobleme und Risiken sowie des Verwaltungsaufwandes nicht zu erwarten [sind]" (S. 6).
Bundesinstitut für Berufsbildung; www.bibb.de/redaktion/fachkongress2002/cd-rom/PDF/01_3_06.pdf; zugegriffen am 10.04.2013
-
-
Offensichtliche positive Konsequenz: Möglichkeit der Berücksichtigung der finanziellen Lage der Weiterbildungsnachfrager
Eine staatliche Förderung beruflicher Weiterbildung in Form von Darlehensprogrammen kann nicht nur durch Zinsvergünstigungen zu einer finanziellen Entlastung der Weiterbildungsnachfrager beitragen. Vielmehr können die Rückzahlungsmodalitäten so gestaltet werden, dass das Darlehen (bei niedrigen Zinsen) eine relativ lange Laufzeit hat. Auf diesem Wege kann bei der Tilgung der finanziellen Lage des Weiterbildungsnachfragers Rechnung getragen werden, von der angenommen werden kann, dass sie sich mittel- und langfristig aufgrund der Weiterbildung verbessert (ceteris paribus). Dabei ist es unerheblich, ob der Weiterbildungsnachfrager ein Unternehmen ist, das seine Ertragssituation verbessert, oder ein Arbeitnehmer, der seine Einkommenssituation durch Beförderung oder Stellenwechsel verbessert.
-
Befürchtete negative Konsequenz: Geringe Wirksamkeit angesichts schlechter Erfahrungswerte
Evaluationen von Darlehensprogrammen anderer Staaten stützen tendenziell die Befürchtung, dass diesem Förderinstrument aufgrund der geringen Ressonanz seitens der Arbeitnehmer und der Unternehmen nur eine nachrangige Bedeutung zukommen kann. In Anbetracht des damit verbundenen administrativen und finanziellen Aufwands erscheint daher fraglich, ob derartige Maßnahmen als effizient erachtet werden können.
-
Beleg (wissenschaftlicher Aufsatz): Beispiel Großbritannien
Wie Dieter Dohmen in dem oben bereits mehrfach zitierten Aufsatz herausarbeitet, wurden in Großbritannien sowohl die Kreditprogramme für kleinere und mittlere Unternehmen als auch die für Arbeitnehmer nur von einem jeweils sehr geringen Anteil genutzt (vgl. S. 6).
Bundesinstitut für Berufsbildung; www.bibb.de/redaktion/fachkongress2002/cd-rom/PDF/01_3_06.pdf; zugegriffen am 10.04.2013
- Einwand (Trugschluss): Erfolg der Programme abhängig von der konkreten Ausgestaltung in der Implementation
Die empirische Evidenz für die Aufrechterhaltung der These, dass Darlehensprogramme per se ungeeignet sind, die Weiterbildungsnachfrage signifikant zu stimulieren, ist nicht ausreichend. Vielmehr müssen - gerade bei Bezugnahme auf die Evaluation von Maßnahmen anderer Staaten - relevante Kontextfaktoren berücksichtigt werden, wozu insbesondere die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Programme zählt. Eine Pauschalisierung der Befürchtung einer geringen Partizipation erscheint nur sinnvoll, wenn als Begründung angeführt wird, dass Weiterbildungsnachfrager entsprechend des Rational-Choice-Paradigmas zunächst auf andere Förderinstrumente zurückgreifen, die ihren Eigenanteil an den Kosten verringern (wie z. B. Weiterbildungsgutscheine), bevor sie von der Darlehensoption Gebrauch machen (s. unten).
-
Beleg (Stellungnahme): Beispiel Großbritannien: Programmimmanente Schwächen ausschlaggebend für geringe Partizipation (von Postgraduierten)
In dem Artikel "What's wrong with career development loans?" stellt die National Union of Students in the UK (NUS) dar, warum das britische Darlehensprogramm "Professional and Career Development Loans" aus ihrer Sicht die finanziellen Schwierigkeiten vieler Postgraduierter nicht löst und daher für sie nicht attraktiv erscheint. Trotz dieser starken Fokussierung auf die Bedürfnisse der Studierendenschaft können die angeführten Gründe auch als Erklärungsansätze für die geringe Partizipation der Bevölkerung insgesamt herangezogen werden. Dazu zählen u. a. die hohen Zinssätze von bis zu 10 Prozent, die restriktiven Rückzahlungsbedingungen, die geringe Höhe der verfügbaren Darlehen und die große Bedeutung der Kreditwürdigkeit der Antragssteller für die Bewilligung der Darlehen.
NUS; www.nusconnect.org.uk/news/article/postgraduate/Whats-wrong-with-career-development-loans/; zugegriffen am 11.04.2013
-
Anzweiflung (automatisch erstellt): Automatische Anzweiflung
Belege des Typs 'Stellungnahme' sind keine gesicherten, fundierten Erkenntnisse sondern oft mit persönlichen Ansichten unterfütterte Einschätzungen.
-
-
-
-
Offensichtliche positive Konsequenz: Sinnvolle Ergänzung anderer nachfrageorienterter Förderinstrumente
Wie in dem obigen Einwand bereits angedeutet, können Darlehensprogramme die Kohärenz und Reichweite staatlicher, nachfrageorientierter Weiterbildungsförderung ausdehnen. Während andere Instrumente den effektiv zu zahlenden Eigenanteil an den Weiterbildungskosten verringern, können durch zinsvergünstigte Kredite - je nach Ausgestaltung - relativ viele Nachfrager in die Lage versetzt werden, den reduzierten Eigenanteil zu tragen. Somit leisten Darlehensmodelle auch einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung von Chancengerechtigkeit, da sie insbesondere benachteiligte Gruppen wie kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) und einkommensschwache Arbeitnehmer ansprechen.
-
Erhoffte positive Konsequenz: Steigerung des Erfolgs der Maßnahme durch Schaffung leistungsbezogener Anreize
Analog zu den Regelungen des BAFöG kann der Staat durch eigene oder geförderte Darlehensprogramme Einfluss auf die Leistungsbereitschaft der Weiterbildungsteilnehmer nehmen. Gerade bei umfangreicheren Maßnahmen, auf die das Instrument der Kreditvergabe primär abzielt, kann er leistungsbezogene Anreize schaffen, indem er den Kreditnehmern den Erlass eines Teils der Schulden bei Erfüllung spezieller Kriterien in Aussicht stellt. Derartige Kriterien können beispielsweise Dauer und Erfolg der Absolvierung der Maßnahme umfassen.
-
-
Ausdiff. Standpunkt: Es sollte eine Nachfrageförderung durch die Ausgabe kostenloser Weiterbildungsgutscheine erfolgen.
Weiterbildungsgutscheine können sowohl Zeit- als auch Geldkontingente umfassen. Die anspruchsberechtigten Weiterbildungsinteressierten können diese grundsätzlich bei Erfüllung gewisser Auflagen in Bildungseinrichtungen ihrer Wahl für Kurse ihrer Wahl einlösen, wodurch der Anbieter in der Regel einen Teil der Kosten von der die Gutscheine ausgebenden Stelle erstattet bekommt. Der Rest muss als Eigenanteil vom Nachfrager getragen werden. Auch die sog. "Pro-Kopf-Zuweisung", bei der kein Gutschein an die Weiterbildungsnachfrager ausgegeben wird, sondern die Bildungseinrichtungen auf Grundlage der Zahl der angemeldeten (anspruchsberechtigten) Teilnehmer Direktzahlungen von der zuständigen öffentlichen Stelle erhalten, kann im weiteren Sinne als Gutschein aufgefasst werden. Das Gutschein-Modell erfordert umfassende Regulierungen sowohl hinsichtlich der teilnehmenden Bildungseinrichtungen, für die ein Akkreditierungsverfahren festgelegt und durchgeführt werden muss, als auch hinsichtlich des Kreises der Nachfrager, der anhand eindeutiger Kriterien eingegrenzt werden muss.
Die obige Darstellung der verschiedenen Dimensionen des Gutscheinmodells ist angelehnt an die Erläuterungen in dem Vortrag "Theorie und Empirie von Bildungsgutscheinen: Was können wir von den Erfahrungen anderer Länder für die deutsche Diskussion lernen?", den Dieter Dohmen vor dem Bildungsökonomischen Ausschuss des Vereins für Socialpolitik am 18. März 2005 in Nürnberg gehalten hat (Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie Köln; www.fibs.eu/de/sites/_wgData/forum_027.pdf; vgl. insbes. S. 6 ff.; zugegriffen am 30.06.2013).
-
Erhoffte positive Konsequenz: Steigerung der Qualität der Maßnahmen durch Wettbewerb zwischen Bildungseinrichtungen
Durch die Vergabe von Weiterbildungsgutscheinen wird der Weiterbildungsnachfrager idealiter befähigt, aus der Vielzahl von Angeboten basierend auf einer rationalen Kalkulation dasjenige auszuwählen, das ihm den größten Nutzen stiftet. Aufgrund dieser Wahlfreiheit verfügen die Konsumenten über eine große Marktmacht, sodass die Bildungseinrichtungen die Qualität ihrer Angebote stets an die Präferenzen der Nachfrager anpassen müssen, um gegenüber der Konkurrenz zu bestehen. Unter diesen Bedingungen entsteht ceteris paribus ein intensiver Wettbewerb zwischen den Anbietern, der sich in Qualitätsverbesserungen manifestiert.
-
Beleg (Literaturrecherche oder Metastudie): Tendenziell bessere Leistungen durch Bildungsgutscheine im Schulwesen
In dem oben genannten Vortrag "Theorie und Empirie von Bildungsgutscheinen: Was können wir von den Erfahrungen anderer Länder für die deutsche Diskussion lernen?" von Dieter Dohmen werden empirische Studien über die Wirkungen von Bildungsgutscheinen in den Bereichen der frühkindlichen Bildung und des Schulwesens diskutiert. Im Hinblick auf das Schulwesen kommt Dohmen dabei zu folgendem Ergebnis: "Fasst man die vorstehenden empirischen Ergebnisse zusammen, dann deuten diese zwar darauf hin, dass Wettbewerb zu moderaten Verbesserungen der Schülerleistungen führt, allerdings gilt dies - soweit ersichtlich - nur mit weiteren Einschränkungen hinsichtlich der Einführung von Gutscheinen." (S. 31). Zwar befasst sich der Vortrag nur am Rande mit den Wirkungen von Weiterbildungsgutscheinen und der kausale Zusammenhang zwischen Gutscheinen und Leistungssteigerungen kann offenkundig auch nicht uneingeschränkt bestätigt werden. Dennoch erscheint diese Erkenntnis als nicht unplausibler Hinweis auf die Existenz der geschilderten Folgewirkungen auf dem Weiterbildungsmarkt im Falle der Einführung von Gutscheinen.
Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie; www.fibs.eu/de/sites/_wgData/forum_027.pdf; zugegriffen am 12.04.2013
-
-
Erhoffte positive Konsequenz: Steigerung der Effizienz auf dem Weiterbildungsmarkt
Der resultierende Wettbewerb zwischen den Bildungseinrichtungen kann sich nicht nur in Qualitätsverbesserungen, sondern auch in einer größeren Effizienz auf dem Weiterbildungsmarkt, d. h. in Produktivitätssteigerungen durch Kostensenkungen, manifestieren.
Da dieser Effekt unabhängig von den Qualitätsverbesserungen auftreten kann, wird er unter einer separaten positiven Konsequenz subsumiert.
-
Beleg (Literaturrecherche oder Metastudie): Unabhängigkeit von Qualitätsverbesserungen und Kosteneinsparungen bei Bildungsgutscheinen im Schulwesen
Dieter Dohmen führt in seinem oben zitierten Vortrag aus: "Die vorstehenden Ausführungen deuten darauf hin, dass die Einführung von Gutscheinen - unter den jeweils gegebenen Rahmenbedingungen - allenfalls moderate Leistungssteigerungen bewirkt haben. Aber selbst im ungünstigsten Fall unveränderte Schülerleistungen könnten [sic!] mit einer Effizienzsteigerung verbunden sein, wenn die Ausgaben je Teilnehmer verringert werden können." (S. 32 f.). Für die Problematik der Übertragung dieser Erkenntnis auf den Weiterbildungsmarkt siehe die Erläuerung zu dem vorstehenden Beleg.
Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie; www.fibs.eu/de/sites/_wgData/forum_027.pdf; zugegriffen am 12.04.2013
-
-
Befürchtete negative Konsequenz: Größere Planungsunsicherheit auf Seiten der Bildungseinrichtungen
-
Erhoffte positive Konsequenz: Einfachere Erreichung normativer Ziele durch die Passgenauigkeit des Instruments
- Gutscheinnennwert einkommensabhängig oder nur Vergabe an bestimmte Gruppen (8)
- Schlagwort Chancengerechtigkeit (8 f.)
-
-
Ausdiff. Standpunkt: Es sollte eine Nachfrageförderung durch die Einrichtung von Bildungs- und Lernkonten erfolgen.
-
Ausdiff. Standpunkt: Es sollte eine Nachfrageförderung durch die Gewährung eines Anspruchs auf bezahlten Bildungsurlaub erfolgen.
Mit dem Übereinkommen Nr. 140 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über den bezahlten Bildungsurlaub vom 24. Juni 1974 ging die Bundesrepublik Deutschland die völkerrechtliche Verpflichtung ein, Arbeitnehmern einen Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Teilnahme an Maßnahmen in den Bereichen der allgemeinen, politischen, gewerkschaftlichen und beruflichen Bildung zu gewähren. Im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung (vgl. Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG) entstanden - mit Ausnahme von Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen - in allen Bundesländern entsprechende Bildungsurlaubsgesetze. Zudem wurde dieser Anspruch in vielen Tarifverträgen festgeschrieben. In den meisten Fällen stehen Arbeitnehmern fünf bezahlte "Bildungsurlaubstage" pro Jahr zu, für Beamte gelten separate Regelungen. Die Kosten für entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen sind vom Arbeitnehmer zu tragen.
Dieser ausdifferenzierte Standpunkt zielt auf die Ausweitung derartiger Ansprüche ab, beispielsweise durch die Schließung der genannten Gesetzeslücken auf Landesebene oder die Schaffung einer einheitlichen, qualitativ und quantitativ weit reichenden bundesgesetzlichen Regelung.
Die obigen Erläuterungen basieren auf dem Wikipedia-Artikel zum Thema "Bildungsurlaub" (vgl. Wikipedia; de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub; zugegriffen am 09.04.2013).
-
Befürchtete negative Konsequenz: Geringe Wirksamkeit angesichts schlechter Erfahrungswerte
Evaluationen der bestehenden Regelungen zur bezahlten Bildungsfreistellung deuten darauf hin, dass die geschaffenen Angebote auf wenig Resonanz stoßen. Als Ursachen werden u. a. das restriktive Vorgehen vieler Unternehmen bei der Bewilligung von Bildungsurlaub und die damit verbundene Furcht vieler Arbeitnehmer vor negativen Konsequenzen angesichts weit verbreiteter Arbeitsplatzunsicherheit angenommen.
Die Annahmen bzgl. der potentiellen Ursachen für die geringe Teilnahmebereitschaft vieler Arbeitnehmer wurden der Studie "Finanzierung der Weiterbildung" von Carolin Balzer entnommen (vgl. www.die-frankfurt.de/esprid/dokumente/doc-2001/balzer01_01.pdf; s. insbes. S. 46).
-
Beleg ((deskriptive) Statistik): Geringe Teilnehmerzahlen
Wie aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 17/4786) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen hervorgeht, wird die bezahlte Bildungsfreistellung nur von einem sehr kleinen Anteil der Erwerbstätigen in Deutschland genutzt. Zwar liegen nur für acht Bundesländer konkrete Zahlen vor, die zudem kaum vergleichbar sind. Dennoch können diese als Ausgangspunkt für die Abschätzung einer Untergrenze herangezogen werden. Auf der Grundlage dieser Zahlen ergibt sich ein Anteil von ca. 0,18 % der Erwerbstätigen, die vom Bildungsurlaub Gebrauch machen. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass selbst bei Einbeziehung der anderen Bundesländer der Gesamtanteil im unteren einstelligen Prozentbereich anzusiedeln ist. Dieses Ergebnis deckt sich mit den Werten, die in anderen (Online-)Quellen zu finden sind, aufgrund ihrer fehlenden Belegbarkeit jedoch nicht unmittelbar übernommen werden konnten.
Eigene Berechnungen; basierend auf dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/047/1704786.pdf und www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/Konjunkturindikatoren/Arbeitsmarkt/karb811.html (jeweils zugegriffen am 09.04.2013).
-
-
-
Ausdiff. Standpunkt: Die Nachfrageförderung sollte durch die Verbesserung der Beratungsinfrastruktur und -angebote für Weiterbildungsinteressierte flankiert werden.
-
Erhoffte positive Konsequenz: Abrundung der Nachfrageförderung durch Vermeidung von Informationslücken und -asymmetrien
Das Kalkül der Nachfrageförderung kann nur aufgehen, wenn die Weiterbildungsinteressierten als potentielle Nachfrager einen ausreichenden Überblick über den Markt und genügend Informationen über die aktiven Anbieter haben, sodass sie rationale Entscheidungen treffen können. Zur Sicherstellung dieser "perfekten Information" der Verbraucher sind Beratungsangebote von grundlegender Bedeutung.
-
Beleg (empirische Studie): Notwendigkeit von Beratungsangeboten aus ökonomischer Perspektive
In der bereits mehrfach zitierten Studie "Finanzierung der Weiterbildung" stellt Carolin Balzer im Hinblick auf die Einführung eines Bildungsgutscheinsystems unter Verweis auf West/Sparkes (2001) Folgendes fest: "Um Entscheidungen treffen zu können, müssen Konsumenten informiert sein, sowohl um über die eigenen Bildungswege als auch die bestehenden Alternativen des Angebots entscheiden zu können. Neben der reinen Information scheint es notwendig, dass auch eine Beratung angeboten wird." (S. 56). Da Bildungsgutscheine ein zentrales Instrument der Nachfrageförderung darstellen, erscheint es legitim, diese Aussage auf die Nachfrageförderung insgesamt zu übertragen.
Deutsches Institut für Erwachsenenbildung; www.die-frankfurt.de/esprid/dokumente/doc-2001/balzer01_01.pdf; zugegriffen am 09.04.2013
-
-
Erhoffte positive Konsequenz: Sicherstellung der Chancengerechtigkeit
Nicht nur aus ökonomischer, sondern auch aus normativer Sicht erscheint die Verbesserung von Beratungsinfrastruktur und -angeboten sehr wichtig. Um den Effekt zu vermeiden, dass nur Angehörige der Bevölkerungsschichten, in denen ohnehin schon ein hohes Qualifikationsniveau vorherrscht, von einer Ausweitung der Förderung profitieren, müssen insbesondere soziale Barrieren (s. o.) überwunden werden. Hierfür ist beispielsweise eine aufsuchende Beratung hilfreich.
-
Beleg (empirische Studie): Beschränkung auf Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen nicht zielführend
Dieter Dohmen gibt in seiner Studie "Alternative Formen der Finanzierung beruflicher Weiterbildung" die folgende Empfehlung für die Weiterentwicklung der Finanzierung beruflicher Weiterbildung ab: "[S]ie sollte bildungsfernere Schichten stärker subventionieren als das bisherige System und als bildungsnahe Personen; hierbei sei ergänzend auf die wichtige Bedeutung von Motivation und Beratung hingewiesen, d. h. bei bildungsfernen Schichten reichen bessere finanzielle Rahmenbedingungen alleine nicht aus" (S. 2).
Bundesinstitut für Berufsbildung; www.bibb.de/redaktion/fachkongress2002/cd-rom/PDF/01_3_06.pdf; zugegriffen am 09.04.2013
-
-
-
Ausdiff. Standpunkt: Es sollte eine institutionenbezogene Angebotsförderung erfolgen.
-
Ausdiff. Standpunkt: Es sollte eine programm- bzw. projektbezogene Angebotsförderung erfolgen.
- Offene Kernfrage (fehlende wissenschaftliche Daten): Wie rational verhalten sich Nachfrager auf dem Weiterbildungsmarkt?
In Teilen der (verhaltensökonomischen) Literatur wird davon ausgegangen, dass die Rationalität der Entscheidungen von Nachfragern auf dem Weiterbildungsmarkt stark eingeschränkt und insbesondere von der Verfügbarkeit von Informationen und von sozio-ökonomischen Faktoren wie Bildungsstand und Einkommen abhängig ist. Die Klärung dieser Frage ist insbesondere für die zukünftige Finanzierung beruflicher Weiterbildung von großer Relevanz, da der Erfolg jeglicher nachfrageorientierter Förderung in hohem Maße von der Entscheidungsrationalität der Nachfrager abhängt. Trotz der grundlegenden Bedeutung dieser Kontroverse scheinen hierzu lediglich kleinere Publikationen vorzuliegen (z. B. WALTER, M.; MÜLLER, N. (2012): Nutzen beruflicher Weiterbildung: Was Beschäftigte erwarten und sie zur Teilnahme motiviert. In: Berufsbildung in Wissenschaft und Praxis, Jg. 41, Heft 1, S. 10-14). An einer umfassenden (Meta-)Studie scheint es bislang zu mangeln.
Als Beleg für die These von der eingeschränkten Entscheidungsrationalität sei auf die Ausführungen von Dohmen in seinem oben zitierten Aufsatz (vgl. S. 8 f.) hingewiesen. (Partielle) Abhilfe könnte das Forschungsvorhaben "Berufliche Weiterbildung: Ursachen möglicher Unterinvestitionen und Anreize für Betriebe und Beschäftigte" des Bundesinstituts für Berufsbildung schaffen (hierbei insbesondere das Arbeitspaket 1 zur Entscheidungsrationalität der Beschäftigten). Zwar ist das Projekt bereits abgeschlossen, jedoch erscheint der Abschlussbericht erst in den nächsten Wochen (Stand: 11.04.2013). Der Zwischenbericht ist unter www2.bibb.de/tools/fodb/pdf/zw_23301.pdf zu finden.
- Offene Kernfrage (Anderes): Wie konsistent gestaltet sich die Förderlandschaft auf dem Gebiet der beruflichen Weiterbildung unter Einbeziehung von Programmen auf Landes- und Europaebene?
Für die Effektivität und Attraktivität des Systems beruflicher Weiterbildung in Deutschland ist die Frage von großer Relevanz, ob sich in einer Gesamtbetrachtung die Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene sinnvoll ergänzen oder aber Ineffizienzen durch Doppelförderungen oder gar kontraproduktive Wirkungen durch divergierende Anreizsysteme erzeugt werden. Da dieser Beitrag aus Gründen der Übersichtlichkeit lediglich Elemente der Bundesförderung aufgreift, kann diese Frage in diesem Rahmen jedoch nicht erörtert werden.
Als Ausgangspunkt für die Behandlung dieser Frage kann jedoch auf die Studie "Bestandsaufnahme und Konsistenzprüfung beruflicher Weiterbildungsförderung auf Bundes- und Länderebene", die im Auftrag des Bundesbildungsministeriums von Stefan Koscheck, Normann Müller und Marcel Walter erarbeitet und im Jahr 2011 veröffentlicht wurde, hingewiesen werden (vgl. www.bmbf.de/pub/band_zwoelf_berufsbildungsforschung.pdf; zugegriffen am 12.04.2013).
-
-
Globaler Standpunkt: Schaffung eines klaren, transparenten und einheitlichen Rechtsrahmens (z. B. durch Bundesweiterbildungsgesetz, das Bildungsurlaub und dergleichen regelt)
- Sonderstandpunkt (Frage ist falsch gestellt): Branchenübergreifend möglich???
- Sonderstandpunkt (Frage ist falsch gestellt): Konvergenz der Erstausbildungs- und Weiterbildungsaktivitäten und des tertiären Bildungsbereichs (Gabler Wirtschaftslexikon Berufliche Weiterbildung)
- Sonderstandpunkt (Frage ist falsch gestellt): Sollte eigentlich offene Kernfrage sein: Gibt es den Fachkräftemangel wirklich?