Soll die Bundeswehr auch im Inland eingesetzt werden dürfen?
Die Bundeswehr darf nach Art. 87a GG lediglich zur Verteidigung oder bei Ausnahmefällen wie Naturkatastrophen (Art. 35 GG) eingesetzt werden. Im Verteidigungsfall also ist die Bundeswehr verpflichtet in Deutschland „zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen“ (Art. 87a Abs. 3 GG).
Das selbe gilt für die „Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung“ (Art. 87a Abs. 4 GG). Bei „besonders schweren Unglücksfällen“ soll die Bundeswehr auch im Inland die o.g. Aufgaben übernehmen.
Seit August 2012 erlaubt das Bundesverfassungsgericht den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Innern in "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes".
www.zeit.de/online/2008/42/bundeswehr-grundgesetz, www.zeit.de/politik/deutschland/2011-05/bundeswehr-einsatz-innern-friedrich, www.zeit.de/politik/deutschland/2012-08/bundesverfassungsgericht-militaer-inland
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Globaler Standpunkt: Ja, mehr Handlungsspielraum der Bundeswehr im Landesinnern ist grundsätzlich sinnvoll.
Die Kompetenz der Bundeswehr im Landesinnern sollte ausgeweitet werden und ihre Arbeitskraft auch (regelmäßig) in Anspruch genommen werden.
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Befürchtete negative Konsequenz: Gefährdung der Demokratie.
Die Geschichte hat uns mehrfach gezeigt wohin eine starke militärische Macht im Innern führen kann. Ermächtigt man die Bundeswehr noch stärker im Inland zu agieren und nimmt dafür Grundgesetzänderungen in Kauf, übergeht man die Väter des Grundgesetzes, die die Einsätze der deutschen Streitkräfte nach den Erfahrungen aus der deutschen Geschichte allerstrengstens reglementierten. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass sich ein solches Szenario wiederholt.
Um die Demokratie zu wahren ist es daher wichtig, den Handlungsspielraum der Bundeswehr einzuschränken, ganz besonders im Landesinnern.
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Beleg (systematische Aufarbeitung): Wikipedia, Weimarer Republik
Ein Beispiel wie militärische Macht missbraucht werden kann.
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Offensichtliche negative Konsequenz: Bundeswehr würde zum Teil polizeiliche Aufgaben übernehmen.
Bei einem Einsatz der Bundeswehr zur Terrorismusabwehr würde die Bundeswehr Aufgaben des [http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsschutz Staatsschutzes] übernehmen, die zur Zeit vom Verfassungsschutz, vom Bundesnachrichtendienst, der Kriminalpolizei und im Bereich der Bundeswehr dem Militärischen Abschirmdienst übernommen werden. Dadurch würde es zu einer Vermengung der Aufgabengebiete kommen und damit zu einer neuen Sicherheitsarchitektur.
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Beleg (Medienbericht): Sebastian Edathy (SPD)
„Eine solche Grundgesetzänderung würde die Sicherheitsarchitektur in Deutschland nicht unerheblich verändern. [Er warnt davor] polizeiliche und militärische Aufgaben miteinander zu vermengen [..] [D]er Terrorismus ist eine Form der Schwerstkriminalität, seine Bekämpfung ist keine Kriegsführung“.
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Belege des Typs 'Medienbericht' sind keine gesicherten, fundierten Erkenntnisse sondern oft mit persönlichen Ansichten unterfütterte Einschätzungen.
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Wahrscheinliche negative Konsequenz: Die Bundeswehr müsste umgeschult werden.
Die Bundeswehr sei für polizeiliche Aufgaben weder ausgebildet noch ausgerütet, argumentieren Kritiker.
"Moderne Polizeiarbeit erfordert eine hochspezialisierte Ausbildung. Man kann nicht die Arbeit von Fachhochschulabsolventen ohne weiteres durch den Einsatz von anderen Berufsgruppen oder etwa von Wehrpflichtigen ersetzen.", so Dr. Max Stadler (FDP).
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Beleg (Expertenaussage): Dr. Max Stadler (FDP), Rede vom 25.03.2004
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Beleg (Medienbericht): Zitat von FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff aus Zeit Online, 21.05.2011
Der FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff sagte: "Eine Änderung der jetzigen Rechtslage im Grundgesetz ist nicht erforderlich." Sie sei unnötig und widerspreche auch den Vereinbarungen in der Koalition, sagte Wolff der Nachrichtenagentur dpa. Er halte nichts davon, Soldaten als Hilfspolizisten einzusetzen. Sie seien dafür nicht ausgebildet.
www.sueddeutsche.de/politik/terrorabwehr-friedrich-will-die-bundeswehr-im-inland-einsetzen-1.1100058
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Offensichtliche positive Konsequenz: Großes Tableau bei Katastrophenschutz
Legitimiert man die Einsätze der Bundeswehr im Innern, kann man bei Naturkatastrophen oder großen Suchaktionen auf die personellen Ressourcen der Bundeswehr zurückgreifen und durch schnelle Krisenbewältigung davon profitieren.
Die Zuhilfenahme von Reservisten kann hierfür durchaus geeignet sein.
- Einwand (geringes Gewicht): Die Bundeswehr wird bereits bei Naturkatastrophen eingesetzt.
Bei personellen Engpässen wird die Bundeswehr bereits zur Amtshilfe hinzugezogen.
Solche Fälle werden in Artikel 35 GG geregelt.
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Befürchtete negative Konsequenz: Solidaritätsklausel, Vertrag von Lissabon
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, zur Abwendung von Katastrophen auch einen bewaffneter Einsatz der Bundeswehr für zulässig zu erklären und damit die Grenzen zwischen Innen und Außen weiter zu verwischen, rief zurecht viel Kritik hervor. Besonders im Hinblick auf den am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon. In Artikel 222 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union heißt es:
"Die Union mobilisiert alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, einschließlich der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten militärischen Mittel, (…) um im Falle einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe einen Mitgliedstaat auf Ersuchen seiner politischen Organe innerhalb seines Hoheitsgebiets zu unterstützen."
Leider wurde diese »Solidaritätsklausel« bisher noch nicht genauer präzisiert. Der Chef des EU-Militärstabs Henri Bentégeat mahnte bereits im Mai 2011: "Wir müssen sehr bald spezielle Überlegungen über die Umsetzung der Solidaritätsklausel anstellen. Die Einzigartigkeit dieser Klausel besteht ja darin, dass sie innerhalb der Grenzen der Europäischen Union zur Anwendung kommt."
In einem Entwurf des sozialdemokratischen EU-Abgeordneten Ioan Mircea Pa?cu heißt es: "in der Erwägung, dass zu den gegenwärtigen Sicherheitsherausforderungen eine Vielzahl komplexer und sich verändernder Risiken gehört, wie zum Beispiel der internationale Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, zerfallende Staaten, festgefahrene und nicht enden wollende Konflikte, organisierte Kriminalität, Cyberangriffe, knappe Energieressourcen, fortschreitende Umweltverschmutzung und damit zusammenhängende Sicherheitsrisiken, Naturkatastrophen und vom Menschen verursachte Katastrophen sowie Pandemien;"
Und weiter: "...fordert eine angemessene Balance zwischen Flexibilität und Vereinbarkeit im Hinblick auf die Arten von Angriffen und Katastrophen, wegen denen die Klausel ausgelöst werden kann, um sicherzustellen, dass keine bedeutenden Gefahren, wie Cyberangriffe, Pandemien oder Energieengpässe übersehen werden; stellt fest, dass die Klausel auch schwerwiegende Vorfälle abdecken könnte, die außerhalb der Union stattfinden, sich aber unmittelbar und in erheblichem Maße auf einen Mitgliedstaat auswirken;"
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Beleg (Medienbericht): Sabine Lösing, Bedrohliche Klausel
Text aus: neues deutschland, Freitag, 14. September 2012 ("Brüsseler Spitzen")
www.ag-friedensforschung.de/themen/Innere-Sicherheit/eu.html
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Beleg (Aufsatz): Ioan Mircea Pa?cu, Entwurf einer Entschliessung des Europäischen Parlaments zu den EU-Klauseln über die gegenseitige Verteidigung und Solidarität: politische und operationelle Dimensionen
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Beleg (Gesetz / Verordnung / Gerichtsurteil / Gesetzesentwurf / -vorschlag u.ä.): Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 222
(1) Die Union und ihre Mitgliedstaaten handeln gemeinsam im Geiste der Solidarität, wenn ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen ist. Die Union mobilisiert alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, einschließlich der ihr von den Mitgliedstaaten bereitgestellten militärischen Mittel, um
a) — terroristische Bedrohungen im Hoheitsgebiet von Mitgliedstaaten abzuwenden;
— die demokratischen Institutionen und die Zivilbevölkerung vor etwaigen Terroranschlägen zu schützen;
— im Falle eines Terroranschlags einen Mitgliedstaat auf Ersuchen seiner politischen Organe innerhalb seines Hoheitsgebiets zu unterstützen;
b) im Falle einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe einen Mitgliedstaat auf Ersuchen seiner politischen Organe innerhalb seines Hoheitsgebiets zu unterstützen.
(2) Ist ein Mitgliedstaat von einem Terroranschlag, einer Naturkatastrophe oder einer vom Menschen verursachten Katastrophe betroffen, so leisten die anderen Mitgliedstaaten ihm auf Ersuchen seiner politischen Organe Unterstützung. Zu diesem Zweck sprechen die Mitgliedstaaten sich im Rat ab.
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Ausdiff. Standpunkt: Ja, aber lediglich zur Verhinderung von Terroranschlägen oder in anderen Gefahrensituationen.
Die Bundeswehr soll im Inland zur aktiven Gefahrenabwehr eingesetzt werden. Dies umfasst die etwaige militärische Abwehr, sowie die Stabilisierung der Lage und die damit verbundene Sicherheitsgewährleistung. Beispielhafte Szenarien könnten die Terroranschläge vom 11. September 2001 oder die Anschläge in Norwegen 2011 sein.
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Erhoffte positive Konsequenz: Mehr Sicherheit für die deutsche Bevölkerung.
Durch den Einsatz der Bundeswehr bei der Verhinderung von Terroranschlägen auf die Bundesrepublik Deutschland wird sich mehr Sicherheit für die Bevölkerung erhofft.
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Beleg (empirische Studie): Forschungsbericht des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr
Bei einer Bevölkerungsbefragung (2008) der Bundeswehr, bei der 2422 in Privathaushalten lebende Personen im Alter ab 16 Jahren befragt wurden, stimmten bei den Antworten auf die Frage „Welche Aufgaben sollte die Bundeswehr Ihrer Meinung nach in Deutschland übernehmen?“ die Befragten
# zur Überwachung des deutschen Luftraums, um Terroranschläge mit Flugzeugen zu verhindern zu 75% zu
# zur Überwachung der Küsten und der Hafenanlagen, um Terroranschläge mit Schiffen zu verhindern zu 71% zu
# zum Schutz von Kernkraftwerken, Chemiewerken und ähnlichen Anlagen vor Terroranschlägen, zu 66% zu
# zum Schutz von Flughäfen, Bahnhöfen und anderen öffentlichen Gebäuden vor Terroranschlägen zu 65% zu (S. 84ff.).
Sozialwissenschaftliches Institut der Bundeswehr 2009: Sicherheits- und verteidigungspolitisches Meinungsklima in der Bundesrepublik Deutschland. Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung 2008 des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr. Forschungsbericht 90. Strausberg: Sozialwissenschaftliches Institut der Bundeswehr. www.sowi.bundeswehr.de/portal/poc/swinstbw
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Beleg (Gesetz / Verordnung / Gerichtsurteil / Gesetzesentwurf / -vorschlag u.ä.): Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum „Luftsicherheitsgesetz“
Die Bundesrepublik Deutschland hatte 2005 das Luftsicherheitsgesetz in soweit geändert, als dass die Bundeswehr ermächtigt werden sollte, „Luftfahrzeuge, die als Tatwaffe gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden sollen, durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt abzuschießen“ (BVerfGE 115, 118, Rnd. 1). Durch die Gesetzesänderung sollte Vorfällen, wie der Flugzeugentführung am 11. September 2001 in den USA, entgegengewirkt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gesetz für verfassungswidrig erklärt, da es unter anderem mit dem Recht auf Leben (Art. 2 GG) und die Würde des Menschen (Art. 1 GG) nicht vereinbar ist.
BVerfGE 115, 118 www.bverfg.de/entscheidungen/rs20060215_1bvr035705.html
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Befürchtete negative Konsequenz: Großer Interpretationsspielraum der Begriffe.
Die Formulierung des Bundesverfassungsgerichts den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Innern bei "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" zu erlauben, ist vielen Kritikern zu ungenau definiert.
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Beleg (Expertenaussage): Prof. Christoph Degenhart, Einsatz der Bundeswehr im Inland müsste klarer definiert werden, Interview dradio, 18.08.2012
Auf die Frage, ob Karlsruhe den Begriff des Unglücksfalls genauer hätte definieren müssen oder ob das nicht eine Aufgabe der Politik und der Parlamentarier ist.
Degenhart: Nein, das ... Unglücksfall steht ja drin im Grundgesetz. Das hätte das Gericht ganz eindeutig definieren müssen. Hier sehe ich in der Tat ein Manko der Entscheidung, und was Sie vorhin ja schon angesprochen haben, dass jeder sich die Aussagen raussucht aus der Entscheidung, auf die sie sich stützen will, sehe ich schon die Gefahr, dass die Politik diese Aussage benutzt, um die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr extensiv auszuüben.
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Belege des Typs 'Expertenaussage' sind keine gesicherten, fundierten Erkenntnisse sondern oft mit persönlichen Ansichten unterfütterte Einschätzungen.
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Ausdiff. Standpunkt: Ja, aber nur wenn die personellen Kapazitäten der Polizei erschöpft sind oder/und der Polizei die technischen Möglichkeiten fehlen, einer Gefahr angemessen entgegenzuwirken.
Die Bundeswehr soll im Inland eingesetzt werden dürfen, sofern es der Polizei an personellen Ressourcen mangelt. Denkbar ist auch, auf die Hilfe von Reservisten zurückzugreifen. Ein solcher Einsatz kann zum einen bei Massenveranstaltungen stattfinden, zum anderen aber auch bei der Unterstützung zur Gefahrenabwehr. Sind die technischen Mittel der Polizei für eine umfassende Gefahrenabwehr nicht mehr ausreichend, soll in Zukunft auf den Dienst der Bundeswehr zurückgegriffen werden. Ein entführtes Passagierflugzeug könnte beispielsweise ein solches Szenario darstellen, in dem die Polizei nicht über die technischen und militärischen Mittel verfügt um eine solche Situation zu verhindern.
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Befürchtete negative Konsequenz: Bundeswehr droht zur Hilfspolizei zu werden.
Das Kräftepotenzial der Polizei scheint schon seit längerem an seinem Maximum angekommen zu sein. Legitimiert man die Bundeswehr der Polizei bei personeller Knappheit Hilfe zu leisten(z. B. bei Massenveranstaltungen wie Fußballspielen, Demonstrationen, etc.), dann droht bei der derzeitigen Lage die Bundeswehr zu einer Art Hilfspolizei zu werden.
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Beleg (Pressemitteilung): GdP: Kräftepotenzial der Polizei ist ausgeschöpft
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Globaler Standpunkt: Nein, in keinem Fall.
Die Bundeswehr sollte auf keinen Fall im Inland eingesetzt werden.
"Die Tradition der Trennung von innerer und äußerer Sicherheit hat sich bewährt und sollte nicht infrage gestellt werden", so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
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Befürchtete negative Konsequenz: Die Sicherheit könnte in Gefahr sein.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass auch Deutschland zum Ziel von Terroranschlägen werden könnte. Um sich vor diesen Gefahren zu schützen, ist ein umfassender Handlungsspielraum der Bundeswehr auch im Landesinnern notwendig.
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Beleg (Medienbericht): Süddeutsche Zeitung, Vereitelte Terroranschläge in Deutschland, 10.05.2010
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Belege des Typs 'Medienbericht' sind keine gesicherten, fundierten Erkenntnisse sondern oft mit persönlichen Ansichten unterfütterte Einschätzungen.
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- Einwand (Meinungsäußerung): Wessen Sicherheit?
Man kann die derzeitige Diskussion in Verbindung mit der europäischen Lage auch anders betrachten:
In einigen europäischen Ländern, wie Griechenland, Spanien, Portugal oder auch in Italien ist die derzeitige Haushaltslage äußerst prekär. Die Sparmaßnahmen beinhalten u. a. neben Mehrwertsteuererhöhungen auch Kürzungen und Entlassungen im öffentlichen Sektor, Rentenreformen, Privatisierungen und Abschaffungen von Steuerbefreiungen. In Griechenland leidet besonders der Gesundheitssektor unter der anhaltenden Krise, viele Menschen haben keinen oder nur mangelnden Zugang zu medizinischer Versorgung. Maßgeblichen Anteil an der anhaltenden Verarmung hat in den Augen vieler Griechen die Troika, die ihre Zahlungen an strikte Sparprogramme knüpft. Die Sparmaßnahmen lösten in den betroffenen Ländern Massenproteste aus. In Portugal, Italien und Spanien kam es zu Generalstreiks, in Griechenland gab es sogar regelrechte Straßenschlachten zwischen Polizisten und Demonstranten. Auch in der deutschen Bevölkerung wächst der Unmut über das Krisenmanagement.
Es stellt sich die Frage, ob der Weg für einen Bundeswehreinsatz im Innern nicht freigemacht werden soll um die deutsche (und ggf. die europäische) Bevölkerung im Falle eines größeren Aufstandes zu "stabilisieren".
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Offensichtliche positive Konsequenz: Bewährte Sicherheitsarchitektur bleibt erhalten.
Die bewährte Sicherheitsarchitektur mit einer strikten Unterscheidung von innen und außen sollte erhalten bleiben.
- Einwand (Meinungsäußerung): Deutschland braucht einen neue Sicherheitsarchitektur.
"...das Risiko eines mit konventionellen Waffen geführten großen Krieges [ist] in Europa gesunken, und zwar so deutlich, dass die Vorbereitung auf einen mit konventionellen Kräften geführten Angriff inzwischen eher ein Ausdruck von Geldverschwendung als von sicherheitspolitischer Vorsicht ist."
"Das ist die Grundlage der veränderten Bedrohungen und Herausforderungen, die eine neue Sicherheitsarchitektur erforderlich machen: das Auftauchen politischer Akteure, die keine Staaten und doch kriegführungsfähig sind. Da sie sich weder in Vertrags- noch in Abschreckungsregime einbinden lassen, ist die antizipierte Bedrohung durch sie relativ hoch."
"Terroristen können Staaten unter Druck setzen, ohne sie manifest angreifen zu müssen. Inzwischen genügt die Verbreitung von Videobändern, in denen Anschläge angekündigt werden, ohne dass sie dann tatsächlich stattfinden müssen. Der so erzeugte permanente Druck führt zu einem präventiven Kontrollregime (etwa an Flughäfen), das in erheblichem Umfang Geld und Zeit kostet und damit eine permanente ökonomische Belastung darstellt. Die fortgeschrittenen kapitalistischen Gesellschaften des Westens haben während der letzten zwei, drei Jahrzehnte einen erheblichen Teil ihrer wirtschaftlichen Zuwächse aus der Fähigkeit zur Beschleunigung von Abläufen bezogen. Genau hier setzt die Strategie des transnationalen Terrorismus an: Sie zielt nicht auf die Sicherheitsinstitutionen des Staates, wie Militär und Polizei, sondern auf die ökonomischen Grundlagen dieser Ordnung. Insofern handelt es sich hierbei um eine moderne Variante der Ermattungsstrategie, und der Krieg, den die transnationalen Terroristen führen, ist ein Verwüstungs-, kein Niederwerfungskrieg."
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Beleg (wissenschaftlicher Aufsatz): Prof. Dr. Herfried Münkler, Elemente einer neuen Sicherheitsarchitektur
Deutschlands sicherheitspolitische Debatte hinkt hinter den Realitäten her. Mit dem bloßen Nachjustieren von Stellschrauben wird den neuen Gefahren nicht begegnet werden können: Die heutigen asymmetrischen Bedrohungen erfordern mehr als nur den Umbau der Systeme – was sich am unsicheren Umgang mit den Auslandseinsätzen ablesen lässt.
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- Sonderstandpunkt (Frage kann nicht fundiert beantwortet werden): Terrorismus real?
Die Argumentationsgrundlage für einen militärischen Bundeswehreinsatz im Innern beruht auf der Annahme, dass die Bundesrepublik Deutschland wiederholt massiv von Terroristen bedroht wird. Es ist fragwürdig ob eine objektive Betrachtung der Tatsachen gegeben ist. Es kann nicht ausgeschlossn werden, dass diverse Vorfälle von den Medien oder Politikern zur Meinungsbildung ausgenutzt wurden.