Zu welchen Fragen sollten direktdemokratische Elemente in der Bundesrepublik Deutschland Berücksichtigung finden?
In der Bundesrepublik Deutschland werden öfters Stimmen laut, die eine unmittelabere Berücksichtigung des Bürgerwillens fordern.
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Globaler Standpunkt: In Fragen der EU-Politik
Die Nationalstaatliche Gesetzgebung wird im Zuge der Europäischen Integration immer mehr durch die Europäische Union dominiert, deswegen sollte auch hier gefragt werden, wie, wann und warum direktdemokratische Elemente eingeführt werden sollten.
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Wahrscheinliche positive Konsequenz: EU-Recht setzt das nationalstaatliche Recht außer Kraft
Europäischen Recht ist deutschem Recht übergeordnet. Da das Rechtsezungsverfahren in der Europäischen Union die Entscheidung und Interessen anderer EU-Staaten beeinhaltet, sollte es auch hier die Möglichkeit geben, dass Bürger eines Nationalstaates, deren Interessen und Willen durch das EU-Recht berührt werden, eine Möglichkeit haben, sich dagegen zu wehren oder daran zu beteiligen.
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Beleg (Anderes):
Das Verfahren der Gesetzgebung in der Europäischen Union
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Wahrscheinliche negative Konsequenz: Europäische Bürgerinitiative
Ab dem 1. April 2012 gibt es für die Bürger der Europäische Union und somit auch für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, durch eine Europäische Bürgerinitiative, die Europäische Kommission aufzufordern, einen Rechtsakt für ein bestimmtes Thema vorzulegen. Damit haben die Unionsbürger das selbe Aufforderungsrecht wie das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union. Für eine solche Aufforderung müssen sich allerdings eine Millionen Unionsbürger in sieben Staaten finden lassen und selbst wenn alle Kriterien erfüllt sind, so bleibt die Europäische Kommission nicht verpflichtet die Initiative in eine Gesetzesinitiative umzusetzen.
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Beleg (Anderes):
Beschreibung der Anforderungen, Ablauf und Rechtliche Grundlage der Europäischen Bürgerinitiative
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Wahrscheinliche negative Konsequenz: Europawahl
In allen Mitgliedsstaaten der Europäische Union besteht bereits die Möglichkeit in der Europawahl Abgeordnete ins Europäische Parlament zu wählen. Auch wenn die Stellung des EU-Parlaments eine relativ Schwache Stellung gegenüber den anderen Organen der EU hat, so muss mittlerweile der Europäische Rat, bei der Wahl der Kommissionspräsidenten, die Ergebnisse der Europawahl berücksichtigen. In der Praxis bedeutet das, dass der Kommissionspräsidentin der Regel derjenigen Europarpartei angehört, die die stärkste Fraktion stellt.
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Beleg (systematische Aufarbeitung): Ablauf, Wahlsystem und Rechtliche Grundlage der Europawahl
- Einwand (Anderes): EU-Parlament schwache Stellung im politischen System der EU
Das EU-Parlament hat eine schwache Stellung im politischen System der EU, weshalb die Europawahl und somit die Abgeordneten im EU-Parlament nicht in der Lage sind, die Interessen der Wähler wahrzunehmen.
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Beleg (systematische Aufarbeitung):
Die Stellung des EU-Parlaments
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Globaler Standpunkt: Bei der Wahl des Bundespräsidenten
Die Wahl des Bundespräsidenten erfolgt derzeit durch die Bundesversammlung.
www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/weitereaufgaben/bundesversammlung/index.html
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Wahrscheinliche positive Konsequenz: Parteipolitische Machtspiele
Die Parteienkonkurrenz macht auch bei der Wahl des Bundespräsidenten nicht halt. So werden aus parteipolitischen Kalkül Gegenkandidaten ins Rennen geschickt oder von der/den amtierenden Parteie(n) vorgeschlagene Kandidat nicht gewählt. Parteien vertretem somit nicht mehr die Interessen und den Willen des Volkes, sondern sind einzig an der Macht orientiert.
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Beleg (Medienbericht): Artikel der FAZ vom 28.06.2010
Kommentar zu den Strategien der Parteien bei der Wahl des Bundespräsidenten Christian Wulff
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Anzweiflung (automatisch erstellt): Automatische Anzweiflung
Belege des Typs 'Medienbericht' sind keine gesicherten, fundierten Erkenntnisse sondern oft mit persönlichen Ansichten unterfütterte Einschätzungen.
- Anzweiflung:
Medienberichte oder Expertenaussagen sind generell kritisch zu sehen, da die Interessen und Meinungen des/der Berichterstatter/Gutachter seine Aussage beeinflussen können.
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Wahrscheinliche positive Konsequenz: Bundespräsident als Mahner und Prüfer des politischen Tagesgeschäft
Der Bundespräsident ist nicht nur ein rein repräsentatives Staatsoberhaupt, sondern ihm kommen auch bedeutende Aufgaben zu, wie z.B. die Prüfung von Gesetzen oder der Auflösung des Parlaments. Weiterhin mischt er sich durch Ansprachen in das politische Tagesgeschäft ein, was ihm zusammen mit seinen Kompetenzen zum Mahner und Wacher macht. Daher sollte die Wahl des Bundespräsidenten direkt durch das Volk erfolgen.
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Beleg (systematische Aufarbeitung):
Aufgaben und Kompetenzen des Bundespräsidenten
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Globaler Standpunkt: Verfassungsänderungen (Gundgesetz)
Die Verfassung kann nur durch eine 2/3 Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag und einer 2/3 Mehrheit der Stimmen im Bundesrat geändert werden. Ausgeschloßen von Veränderungen ist die sogennanten Ewigkeitsklausel, d.h. der förderale Staatsaufbau, die Mitwirkunden der Länder bei der Gesetzgebung und Art 1., sowie Art. 20.
www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html
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Globaler Standpunkt: Großprojekten von großem öffentlichen Interesse
Dazu zählen z.B. der Auf-, Um- oder Ausbau von Flughafen, Autobahnen, militärischen Einrichtung etc.
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Wahrscheinliche positive Konsequenz: Großprojekte werden oft nur nach ökonomischen Kriterien beurteilt
Großprojekte sollten nicht ausschließlich nach ökonomischen Kriterien beurteilt werden, weil diese große Belastungen für Umwelt und Mensch mit sich bringen können, die bei der Entscheidung nicht beachtet oder unter den Tisch gekehrt werden. Der Ausbau des Franfurter Flughafens führt zu einer enormen Belastung der Umwelt und der umliegenden Bevölkerung durch Lärm und Abgase. Da die Umliegende Bevölkerung unmittelbar betroffen ist, sollte sie ein Mitspracherecht bei den Entscheidungen haben.
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Beleg (Medienbericht): Artikel in der Onlineausgabe des "Sueddeutschen Zeitung" vom 01.11.2010
Thematisiert die Notwendigkeit von Bürgerbeteiligung bei Großprojekten
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Anzweiflung (automatisch erstellt): Automatische Anzweiflung
Belege des Typs 'Medienbericht' sind keine gesicherten, fundierten Erkenntnisse sondern oft mit persönlichen Ansichten unterfütterte Einschätzungen.
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- Einwand (unabsehbare Konsequenzen): Aufwand zu groß, Schaden für Wirtschaft und Gesellschaft nicht absehbar
Es können nicht bei jedem Großprojekt alle Einwände der Bevölkerung berücksichtigt werden, weil sich für jedes Projekt Gegener finden lassen. Der Aufwand, der betrieben werden müsste, um alle potentiellen Betroffenen in die Entscheidung mit ein zu beziehen, wäre zu groß. Dadurch würden die Schaffung von dringend benötigten Infrastrukturen blockiert werden und der Wirtschaftsstandort Deutschland würde massiv an Attraktivität verlieren.
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Beleg (Anderes): Das Argument benötigt keinen externen Beweis da
es die Skizze eines denkbaren Szenarios ist, das nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
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Wahrscheinliche positive Konsequenz: Ängste und Vorurteile ausräumen
Eine Bürberbeteiligung bei Großprojekten muss nicht immer in einer Abstimmung oder gar Blockade enden. Wichtig für viele Betroffenen ist, dass ihre Ängste und Sorgen wahr und ernst genommen werden. Eine Beteiligung von Anwohnern, Betroffenen etc. - wie auch immer diese Beteiligung im Einzellfall aussehen mag - kann Ängste und Vorurteile zerstreuen und somit im Vorfeld mögliche Einwände aufnehmen und entsprechnd umsätzen. Das erspart anschließende Demonstrationen oder gar Klagen.
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Beleg (Anderes): Das Argument benötigt keinen externen Beweis da
es die Skizze eines denkbaren Szenarios ist, das nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
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Globaler Standpunkt: Volksinitiative auf Bundesebene
Gesetzesinitiativen können bisher nur der Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat eingebracht werden. Normalbürger können nur auf Länderebene eine Volksinitiative, d.h. eine Volksentscheid in das Gesetzgebungsverfahren einbringen, jedoch keine Gesetzesinitiative.
de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_%28Deutschland%29
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Wahrscheinliche positive Konsequenz: Bisherige Aufmerksamkeit für gesellschaftliche oder rechtliche Missstände zu gering
Interessen werden von Parteien, Interessensverbänden (Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände, Ärztevereinigungen etc.) in den politischen Prozess eingespeist. Damit jedoch ein Problem als solches erkannt wird, muss einige Zeit vergehen. Dabei sind Betroffene auf die jeweilige Parteien, Interessensverbände angewiesen. Die chancen, ob ein Missstand Berücksichtung findet und im Bundestag thematisiert wird, hängt von Machtposition und den Ressourcen der Interessensvertretung ab. Durch eine Gesetzesinitiative der Bürger kann der Filter durch Parteien und Interessensverbände umgangen werden und es kann eine sofortige Berücksichtigung des Anliegens erzwungen werden.
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Beleg (empirische Studie): Josef Schmid beschreibt hier die Funktion, Leistung und Ausgestaltung von Parteien
"Das Parteiensystem gilt ferner als kaum in der Lage, komplexe Probleme zu verarbeiten, weil es im Vergleich zu neokorporatistischen (Neokorporatismus) Arrangements über einen kürzeren Zeithorizont und eine geringere Informationsverarbeitungskapazität verfügt. Auch gegenüber den Neuen Sozialen Bewegungen sind die Parteien im Nachteil, da diese schneller auf individuelle Empörungen und Probleme ("Frühwarnfunktion") reagieren können."
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Wahrscheinliche positive Konsequenz: Volksgesetzgebung vom Grundgesetz abgedeckt
Im Artikel 20. Abs. 2 des Grundgesetzes heisst es: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen [...] ausgeübt.“ Das Gesetz macht deutlich, dass eine Volksgesetzgebung durch das Grundgesetz abgedeckt ist und prinzipiell nicht ausgeschlossen ist. Dazu müsste allerdings der Artikel 76. des GG geändert werden, der die Gesetzesinitiative nur der Bundesregierung, dem Bundestag und dem Bundesrat gestattet.
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Beleg (systematische Aufarbeitung):
Bedeutung, Ausgestaltung und Geschichte der direkten Demokratie
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Wahrscheinliche negative Konsequenz: Fehlende Expertise der Massen
Eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene und deren anschließende Verabschiedung sollte alle Konsequenzen abgewogen haben. Dazu stehen der Bundesregierung und dem Bundes- und Landtag verschiedene Gremien, Ministerien und Ämter zu Verfügung, die mit Expertise die möglichen Folgen und Wirkungen beurteilen. Zudem werden Gesetzesvorhaben von den Oppositionsparteien kontrolliert und kritisiert. Eine solche Fülle an Expertise kann vom einfachen Bürger nicht erwartet werden, wenn es darum geht, eine Gesetzesinitiative vorzulegen, zu bewerten und zu unterstützen.
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Beleg (Anderes): Das Argument benötigt keinen externen Beweis da
es die Skizze eines denkbaren Szenarios ist, das nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
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Globaler Standpunkt: Bei der Wahl der Verfassungsrichter
Das Bundesverfassungsgericht genießt ein hohes Vertrauen in der Bevölkerung, da das Bundesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung gilt. Fühlt sich ein Bürger durch staatliches Handeln in seinen Grundrechten verletzt, so kann dieser eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen. Die Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht fällt, ist für alle Staatsorgane binden. Dabei werden allerdings nur Urteile gefällt die Verfassungsrelevant sind. Die Verfassungsrichter werden zur einen Hälfte von einem Wahlausschuss des Bundestages gewählt und zur anderen Hälfte vom Bundesrat. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, allerdings können sie anschließend nicht wieder gewählt werden. Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern.
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Wahrscheinliche positive Konsequenz: Dominanz der goßen Volksparteien bei der Wahl der Verfassungsrichter
Da in der Vergangenheit die großen Volksparteien im Bundestag und Bundesrat über die nötige Zweidrittelmehrheit verfügten, konnten SPD und CDU/CSU über bilaterale Verhandlungen die Kandidaten vorschlagen und wählen. Die kleinen Parteien gingen da meistens leer aus, es sei denn, sie waren gerade in der Regierungskoalition vertreten. Da die kleinen Parteien auch Ausdruck des Volkswillens sind, ging somit ein Teil des Volkswillens durch die Absprachen der großen Parteien verloren. Durch die direkte Wahl der Verfassungsrichter würde jede Stimme Berücksichtung finden.
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Beleg (Medienbericht): Onlineartikel der TAZ vom 15.10.2010
Erläutert die Wahl der Verfassungsrichter und geht auf das gewachsene Selbstewusstsein der Grünen ein
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Anzweiflung (automatisch erstellt): Automatische Anzweiflung
Belege des Typs 'Medienbericht' sind keine gesicherten, fundierten Erkenntnisse sondern oft mit persönlichen Ansichten unterfütterte Einschätzungen.
- Anzweiflung:
Medienberichte oder Expertenaussagen sind generell kritisch zu sehen, da die Interessen und Meinungen des/der Berichterstatter/Gutachter seine Aussage beeinflussen können.
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Wahrscheinliche negative Konsequenz: Wahl der Verfassungsrichter per Volksentscheid ungeeignet
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Beleg (empirische Studie): Stellungnahme der SPD-Brandenburg vom 15. Juni 2011 zur geplanten Verfassungsänderung in Brandenburg
Stellungnahme der SPD-Brandenburg vom 15. Juni 2011 zur geplanten Verfassungsänderung in Brandenburg. Geplant ist die Mitwirkung der Bürger beim Landeshaushalt, zu Dienst- und Versorgungsbezügen, Abgaben und Personalentscheidungen.
"Den Ämtern der Rechnungshofpräsidenten und der Verfassungsrichter ist
gemeinsam, dass diese Positionen nur durch Persönlichkeiten mit besonderem Sachverstand besetzt werden dürfen. Zu dessen Feststellung ist eine Volkswahl eher ungeeignet.
Auch bei diesem Beispiel müssen entsprechend nicht nur rechtliche, sondern auch praktische Bedenken aufkommen, zumal durch die Neubesetzung etwa eines Verfassungsrichteramtes eine erhebliche Beschädigung des Landesverfassungsgerichts insgesamt zu befürchten wäre.
Denn der „Wahlkampf“ im Volksentscheid wäre zugleich ein Abwahl-Kampf, der den Amtsvorgänger, die bisher von ihm mitgetragenen Entscheidungen
und laufende verfassungsgerichtliche Verfahren delegitimieren müsste. Selbst wenn eine Vorzeitige Abwahl von Amtsinhabern nicht möglich sein soll [...], so käme es doch zu einer latenten Tribunalisierung ode „Volks-Tribunalisierung“ der jeweiligen Amtsführung, da natürlich jeder Volks-Kandidat mit Argumenten propagiert werden müsste, die zumindest indirekt nicht nur die bisherige Amtswaltung
betreffen [...]."
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Globaler Standpunkt: Ab einer angemessenen Zahl an beteiligenden Bürgern
Hiermitist gemeint, dass ein bestimmter Prozentsatz an Wahl- und Teilnahmeberechtigten erreicht werden muss, damit die Initiative, der Entscheid, das Begehren etc. Legitimität beanspruchen kann.
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Wahrscheinliche positive Konsequenz: Gefahr der Dominanz finanzstarker Minderheiten
Wenn es keine solche Mindesgrenze an Beteiligten gibt, dann ist die Gefahr hoch, dass finanzstarke Minderheiten die Bürgerinitiative für sich vereinnahmen können. Sie könnten auf Grund ihrer Ressourcenausstatung (in diesem Falle die finanzielle Ausstatung) öffentlichkeitswirksame Kampagnen starten um Mitstreiter zu mobilisieren und Meinungen zu generieren. Die Möglichkeit der Mobilisierung bliebe dann ausschließlich finanzstarker Interessengruppe vorbehalten. Dadurch könnte priviligierte Minderheiten allgemeinverbindliche Entscheidungen herbeiführen, die nicht dem Interesse der Gesamtbevölkerung entsprechen.
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Beleg (Anderes): Das Argument benötigt keinen externen Beweis da
es die Skizze eines denkbaren Szenarios ist, das nicht sicher ausgeschlossen werden kann.
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Globaler Standpunkt: Bisherige Beteiligungsmöglichkeiten sind ausreichend
Gemeint, ist dass die bestehenden direktdemokratischen Elemente ausreichend sind.
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Wahrscheinliche positive Konsequenz: Volks- und Bürgerbegehren auf Landes und kommunaler Ebene ausreichend
Für die Bürger der Bundesrepublik gibt es bereits die Möglichkeit über ein Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene und einen Bürgerentscheid auf Landesebene eine Entscheidung herbeizuführen.
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Beleg (systematische Aufarbeitung):
Erläuterung des Verfahren, Anwendungs- und Rahmenbedingungen
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- Sonderstandpunkt (Frage kann nicht fundiert beantwortet werden): Anderes Braucht eine repräsentative Demokratie direktdemokratische Elemente?
In einer repräsentativen Demokratie nehmen gewählte Vertreter die Interessen des Volkes wahr. Durch Wahlen wird an eine oder mehrere Parteien ein Regierungsauftrag erteilt. Parteien die keine Mehrheiten zum regieren haben sind trotzdem im Parlament als Oppositionspartei vertreten, wenn sie mindestens 5% der abgegebenen Stimmmen erhalten haben. Somit gehen keine Stimmen verloren und die gesamte Bandbreite der Interessen sind im Parlament vertreten. Die Regierung nimmt und leitet das politische tagesgeschäft und das Parlament regiert durch das Volk, für das Volk. Hier schließt sich der Kreis. Deshalb muss die Frage gestellt werden, ob es dazu noch ein korrektiv durch das Volk (durch direktdemokratische Elemente) von nöten ist, weil das ein Widerspruch der repräsentativen Demokratie an sich wäre.
- Sonderstandpunkt (Frage kann nicht fundiert beantwortet werden): Anderes Wie hoch ist die Gefahr von Populismus und Manipulation bei direktdemokratischen Elementen?
Bei direktdemokratischen Elementen besteht Grundsätzlich die Gefahr, dass unter Umständen extreme Meinungen durch Manipulation und Populismus generiert werden. Dadurch könnten z.B. extrimistische Parteien oder wohlhabende Einzelpersonen den Boykott der etablierten demokratischen Parteien umgehen und eine allgemeinverbindliche Entscheidung herbeiführen.