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Inwieweit und in welcher Form darf die Bundesrepublik Deutschland in die Privatsphäre ihrer Bürger eingreifen?

Seit dem 11. September 2001 wird in den USA, aber auch in der Bundesrepublik Deutschland von staatlicher Seite schrittweise in die Privatsphäre des einzelnen Bürgers eingegriffen, um den Bürger sowie den Staat vor terroristischen Angriffen zu schützen. Hierfür werden auch neue Überwachungstechnologien eingesetzt, die von Kritikern (zu) stark in die Privatsphäre der Bürger eingreifen. "RFID, Lauschangriff, Videoüberwachung, Gendatenbank oder Biometrie, wie sie etwa von Innenpolitikern der großen Parteien forciert werden, stellen für Befürworter Garanten der inneren Sicherheit und öffentlichen Ordnung dar, da sie Schutz gegen Terrorismus bieten würden." Kritiker dagegen warnen immer wieder vor der Gefahr, die von einem (ausgearteten) Überwachungsstaat ausgehen kann.

 

 

de.wikipedia.org/wiki/Privatsph%C3%A4re

  • Globaler Standpunkt: Der Staat darf nur sehr wenig oder gar nicht in die Privatsphäre seiner Bürger eingreifen.
  • Globaler Standpunkt: Um seine Bürger zu schützen, darf/muss der Staat in die Privatsphäre seiner Bürger eingreifen.
  • Globaler Standpunkt: Es gibt keine Privatsphäre (mehr), also kann der Staat auch nicht darin eingreifen.
  • Sonderstandpunkt (Frage kann nicht fundiert beantwortet werden): Wissenschaftliche Daten fehlen