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Soll es weiterhin Quoten für Hochschulgremien geben, und wenn ja, welche?

Im Zuge der 68er Reformen wurden die Entscheidungs- und Beratungsgremien an deutschen Hochschulen weiterentwickelt, so dass alle Statusgruppen mit jeweils spezifischer Zahl an stimmberechtigten Mitgliedern vertreten sind. Als Statusgruppen werden dabei Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, nichtwissenschaftliche Mitarbeiter und Studierende jeweils zusammengefasst. In der Regel haben die Professoren gerade so viele Stimmen, dass sie die absolute Mehrheit bilden. Eine bemerkenswerte Ausnahme sind Gremien speziell zur Verwendung von Studiengebühren u.ä., in denen Studierende in einigen Bundesländern eine deutlich höhere Stimmenmzahl als üblich haben, bis hin zur Hälfte aller Stimmen.

www.kmk.org/dokumentation/rechtsvorschriften-und-lehrplaene-der-laender/uebersicht-hochschulgesetze.html

  • Globaler Standpunkt: Die Quoten 50%+1 Stimme für Professoren und eine beliebige Verteilung der anderen Statusgruppen sollen so bleiben.
  • Globaler Standpunkt: Jedes Mitglied der Hochschule soll eine Stimme gleichen Gewichts bekommen.
  • Globaler Standpunkt: Drittel- bzw. Viertelparität soll wieder eingeführt werden.
  • Sonderstandpunkt (Frage kann nicht fundiert beantwortet werden): Heutige Sicht des BVerfG ist unbekannt.
  • Sonderstandpunkt (Frage kann nicht fundiert beantwortet werden): Was ist objektiv besser?
  • Sonderstandpunkt (Frage kann nicht fundiert beantwortet werden): Interessen der Statusgruppen