Ist die Basisrente (auch Rürup- Rentenversicherung genannt) als private Altersvorsorge geeignet?
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt (nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet), ist eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge. Die Basisrente gilt als günstige Alternative für Personen, welche in der Ansparphase ein höheres steuerpflichtiges Einkommen haben und mangels Pflichtversicherung zur gesetzlichen Rentenversicherung keine Riester-Rente in Anspruch nehmen können, etwa weil sie Selbständige sind oder beitragspflichtig zu einem Versorgungswerk.Sie ist als Leibrente vorgesehen.
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Globaler Standpunkt: Ja, die Rürup- Rente ist für Selbstständige und Freiberufler geeignet.
Während der Einzahlung erhält der zahlende steuerliche Vergünstigungen, die Beträge können bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
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Wahrscheinliche positive Konsequenz: Durch das Zahlen regelmäßiger Monatsbeiträge oder Einmaleinzahlungen, kann die Basisrente zu einer lebenslangen Leibrente führen, sie wird staatlich subventioniert.
"Der Staat fördert die Rürup-Rente durch eine Vergünstigung bei der Einkommenssteuer in der so genannten Ansparphase, das heißt noch während der Erwersbtätigkeit: Die Beiträge für die Zusatzrente werden vom Einkommen abgezogen, wodurch das zu versteuernde Einkommen sinkt. Die Entlastung wächst schrittweise: Während 2005 bei Einführung der Rürup-Rente 60 Prozent der Rentenbeiträge als Sonderabgaben geltend gemacht werden konnten, sind es im laufenden Jahr (2013) 76 Prozent. Ab 2025 sollen 100 Prozent abzugsfähig sein, allerdings nur bis zum Höchstbetrag von 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei Verheirateten."
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Beleg (Medienbericht): Internetseite über Basisrente
"Die Basisrente stellt eine kapitalgedeckte Rentenversicherung dar und ist im Gegensatz zu der umlagenfinanzierten gesetzlichen Rente staatliche gefördert."
Durch die Absetzbarkeit der Beiträge der Basisrente erlangt der Zahler einen Steuervorteil.Die Beiträge können als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden und mindern so direkt das zu versteuernde Einkommen und die Steuerlast. Vor allem die Personengruppen der Freiberufler und der Selbstständigen haben die Möglichkeit, aus unversteuertem Einkommen die Altersvorsorge zu bezahlen und aus der Basisrente einen Steuervorteil zu erlangen.Der maximale Betrag, der über die Steuererklärung angegeben werden kann, liegt bei 20.000 Euro pro Person. Wie viel in die Versicherung pro Jahr eingezahlt wird, kann vom aktuellen Verdienst und von der möglichen Steuerersparnis abhängig gemacht werden.
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Anzweiflung (automatisch erstellt): Automatische Anzweiflung
Belege des Typs 'Medienbericht' sind keine gesicherten, fundierten Erkenntnisse sondern oft mit persönlichen Ansichten unterfütterte Einschätzungen.
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Beleg (Medienbericht): Internetseite über Rüruprente
Selbstständige und Freiberufler haben von staatlicher Seite keine Grundrente zu erwarten und sind im Regelfall alleine für ihre Altersabsicherung verntwortlich. Da durch das Rürupkonzept bereits in den Jahren der Beitragszahlung eine steuerliche Vergünstigung gegeben ist, eignet sich die Rürup Rentenversicherung zu einer Altersvorsorge.
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Anzweiflung (automatisch erstellt): Automatische Anzweiflung
Belege des Typs 'Medienbericht' sind keine gesicherten, fundierten Erkenntnisse sondern oft mit persönlichen Ansichten unterfütterte Einschätzungen.
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Beleg (systematische Aufarbeitung): Wikipedia
"Einer der Unterschiede der Basisrente zur gesetzlichen Rente ist, dass die Basisrente nicht umlagefinanziert, sondern versicherungswirtschaftlich kapitalgedeckt ist.Eine Rürup-Rentenversicherung wird klassisch verzinst oder fondsgebunden angeboten, außerdem gibt es Rürup-Fondssparpläne. Die staatliche Förderung läuft in allen drei Fällen nur über die Steuerersparnis, es gibt also keine Zuschüsse wie bei der Riester-Rente. Am besten planbar ist eine Rente aus einer klassischen Versicherung, denn der Sparer erfährt seine garantierte Mindestrente zu Vertragsbeginn."
- Einwand (Anderes): Keine direkte staatliche Subventionierung, sondern nur Steuervorteile.
Steuerersparnis gibt es durch Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer. Die Absetzbarkeit der Basisrente Beiträge führt zu einem Basisrente Steuervorteil.Diese Beiträge können als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden und mindern so das zu versteuernde Einkommen und die Steuerlast.
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Beleg (Medienbericht): Internetseite über Basisrente
Durch die Absetzbarkeit der Beiträge der Basisrente erlangt der Zahler einen Steuervorteil.Die Beiträge können als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden und mindern so direkt das zu versteuernde Einkommen und die Steuerlast. Vor allem die Personengruppen der Freiberufler und der Selbstständigen haben die Möglichkeit, aus unversteuertem Einkommen die Altersvorsorge zu bezahlen und aus der Basisrente einen Steuervorteil zu erlangen.Der maximale Betrag, der über die Steuererklärung angegeben werden kann, liegt bei 20.000 Euro pro Person. Wie viel in die Versicherung pro Jahr eingezahlt wird, kann vom aktuellen Verdienst und von der möglichen Steuerersparnis abhängig gemacht werden.
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Belege des Typs 'Medienbericht' sind keine gesicherten, fundierten Erkenntnisse sondern oft mit persönlichen Ansichten unterfütterte Einschätzungen.
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Beleg (Pressemitteilung): Artikel der Süddeutschen Zeitung
Der Staat fördert die Rürup-Rente durch eine Vergünstigung bei der Einkommenssteuer in der so genannten Ansparphase, noch während der Erwersbtätigkeit. Die Beiträge für die Zusatzrente werden vom Einkommen abgezogen, wodurch das zu versteuernde Einkommen sinkt.
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Belege des Typs 'Pressemitteilung' sind keine gesicherten, fundierten Erkenntnisse sondern oft mit persönlichen Ansichten unterfütterte Einschätzungen.
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Wahrscheinliche positive Konsequenz: Die Basisrente ist interessant für Menschen mit einer hohen Steuerlast.
Vor allem Menschen mit einem hohen Einkommen können von der Basisrente profitieren.Die Basisrente gilt als günstige Alternative insbesondere für Personen, welche in der Ansparphase ein höheres steuerpflichtiges Einkommen haben.
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Beleg (systematische Aufarbeitung): Wikipedia
Die Basisrente gilt als günstige Alternative insbesondere für Personen, welche in der Ansparphase ein höheres steuerpflichtiges Einkommen haben.
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Beleg (Medienbericht): Internetseite über Basisrente
Aufgrund der steuerlichen Förderung ist die Basisrente vor allem für Selbständige, Freiberufler und Angestellte bzw. Beamte mit hohem Einkommen interessant. Die staatliche Förderung der Leibrente bezieht sich in erster Linie auf die Absetzbarkeit der Beiträge.
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Belege des Typs 'Medienbericht' sind keine gesicherten, fundierten Erkenntnisse sondern oft mit persönlichen Ansichten unterfütterte Einschätzungen.
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- Einwand (konsequent zu Ende gedacht): Geringverdiener profitieren nur wenig oder garnicht.
Je geringer in der Ansparphase der Steuersatz ist, desto weniger Rendite kann der Rürup-Vertrag erwirtschaften.
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Beleg (systematische Aufarbeitung): Wikipedia
Je weniger jemand in der Ansparphase Steuern zu zahlen hat, desto weniger Rendite kann sein Rürup-Vertrag erwirtschaften. Für Sparer mit geringem Einkommen in der Ansparphase und spät einsetzender Rentenphase kann der Steuereffekt sogar negativ sein, sie zahlen also für die erhaltenen Renten mehr Steuern als sie zuvor für gezahlte Beiträge eingespart hatten.
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Wahrscheinliche positive Konsequenz: Rürup Verträge sind in der Ansparphase vor Pfändung geschützt und das angesparte Kapital bleibt im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt.
Im Falle einer Arbeitslosigkeit bleibt das Kapital erhalten und kann nicht verpfändet werden.Wird der Nutznießer der Basisrente arbeitslos, muss er keinen Zugriff auf sein Kapital befürchten, denn alle Beiträge in die Basisrente sind grundsätzlich vor jeder Pfändung abgesichert.
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Beleg (Medienbericht): Internetseite über Basisrente
Wird der Nutznießer der Basisrente arbeitslos, muss er keinen Zugriff auf sein Kapital befürchten, denn alle Beiträge in die Basisrente sind grundsätzlich vor jeder Pfändung abgesichert, auch im Falle von Hartz IV.
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Belege des Typs 'Medienbericht' sind keine gesicherten, fundierten Erkenntnisse sondern oft mit persönlichen Ansichten unterfütterte Einschätzungen.
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Beleg (systematische Aufarbeitung): Wikipedia
Rürup-Verträge können nicht beliehen, übertragen, verpfändet oder verschenkt werden. Auch eine Kündigung und die Auszahlung eines „Rückkaufswertes“ ist ausgeschlossen.
- Einwand (Anderes): In der Rentenphase kann jedoch das Kapital verpfändet werden.
In der Leistungsphase besteht Pfändungsschutz innerhalb der Pfändungsfreigrenzen. Das gleiche gilt für den Insolvenzschutz. Dementsprechend ist das Kapital nicht vollständig vor Pfändung geschützt.
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Beleg (systematische Aufarbeitung): Wikipedia
Eine Rürup-Rente ist während der Ansparzeit unpfändbar. Voraussetzung dafür ist, dass Vertragsabschluss und Beitragszahlungen erfolgen, bevor Arbeitslosengeld II beantragt wurde. Rentenzahlungen hingegen können grundsätzlich oberhalb des pfändungsfreien Teils gepfändet werden.
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Globaler Standpunkt: Nein, sie ist nicht geeignet.
Die Basisrente kann nicht beliehen,übertragen oder verschenkt werden.Das Kapital verfällt im Falle des Todes.
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Offensichtliche negative Konsequenz: Beim Tod des Versicherten verfällt das eingezahlte Kapital.Die Basisrente kann nicht beliehen,übertragen oder verschenkt werden.Die Rente ist nicht auf Ehegatten oder Kinder übertragbar.
Eine Rürup-Rente kann nicht vererbt werden, d. h. im Todesfall verfällt das Vermögen zugunsten der Versichertengemeinschaft.Stirbt der Versicherte in der Rentenphase, so verfällt das eingezahlte Kapital.
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Beleg (systematische Aufarbeitung): Wikipedia
Eine Rürup-Rente kann nicht vererbt werden, d. h. im Todesfall verfällt das Vermögen zugunsten der Versichertengemeinschaft.Stirbt der Versicherte in der Rentenphase, so verfällt das eingezahlte Kapital, das rechnerisch noch nicht durch Rentenzahlungen ausbezahlt wurde.
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Beleg (Medienbericht): Internetseite über Rüruprente
Durch einen zusätzlichen Schutz für die hinterbliebenen Angehörigen, kann eine finanzielle Absicherung ermöglicht werden. Wurde dieser nicht vereinbart und verstirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit, verfallen alle bis dahin eingezahlten Beträge zugunsten der Versichertengemeinschaft.
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Belege des Typs 'Medienbericht' sind keine gesicherten, fundierten Erkenntnisse sondern oft mit persönlichen Ansichten unterfütterte Einschätzungen.
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- Einwand (geringes Gewicht): Es kann zusätzlich eine Hinterbleibenenversicherungen abgeschlossen werden.
Rentenaansprüche können für den Ehepartner und Kinder vereinbart werden. Die eingezahlten Beträge verfallen nicht.Problematisch ist hierbei, dass bei Scheidung oder Wegfall des Kindergeldanspruchs eine Leistung aus der Zusatz-Versicherung nicht möglich ist. Eine Absicherung von eingetragenen Lebenspartnern ist ebenfalls nicht möglich.
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Beleg (systematische Aufarbeitung): Wikipedia
"Der Versicherungsvertrag kann mit einer Hinterbliebenenrente in vorher bestimmter Höhe im Todesfall an den Ehepartner oder an die kindergeldberechtigen Kinder ausgestaltet werden."
Es kann eine zusätzliche Versicherung zur „Beitragsrückerstattung im Todesfall vor Rentenbeginn“ abgeschlossen werden.Das angesparte Vermögen wird für eine Hinterbliebenenrente an den Ehepartner oder die Kinder verwendet, sofern solche vorhanden sind.
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Beleg (empirische Studie): Internetseite über Rüruprente
Beim Tod des Versicherten im Rentenbezug kann "aus dem nicht verbrauchten Kapital eine lebenslange Rente für den Ehegatten / den eingetragenen Lebenspartner gezahlt werden (diese Rente darf aber auch frühestens mit Alter 60 Jahre beginnen)."
Hierbei handelt es sich jedoch um eine Zusatzoption.
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Wahrscheinliche negative Konsequenz: Keine Beitragsflexibilität.
Bei wirschaftlichen Schwierigkeiten oder schlechteren Geschäftsjahren kann der Vertrag nicht gekündigt werden und die Einzahlung nicht vorgenommen werden.Mit Abschluss des Vertrages ist man an diesen gebunden.Die Summe der Einzahlung ist fest vorgeschrieben.Für zugezahlte Beiträge werden zusätzlich Gebühren erhoben.
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Beleg (Medienbericht): Internetseite über Basisrente
Ein Nachteil der Basisrente ist, dass der Versicherte mit Abschluss des Vertrages an diese gebunden ist. Sofern er später, diesen kündigen möchte, müssen alle bis dahin gezahlten Steuervorteile ebenfalls zurückgezahlt werden.
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Belege des Typs 'Medienbericht' sind keine gesicherten, fundierten Erkenntnisse sondern oft mit persönlichen Ansichten unterfütterte Einschätzungen.
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Beleg (Pressemitteilung): Zeitungsartikel der Süddeutschen Zeitung
Einmalzahlungen sowie vorzeitige Kündigungen sind nicht vorgesehen.
www.sueddeutsche.de/geld/private-altersvorsorge-lebenslang-in-der-ruerup-falle-1.1499187
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Belege des Typs 'Pressemitteilung' sind keine gesicherten, fundierten Erkenntnisse sondern oft mit persönlichen Ansichten unterfütterte Einschätzungen.
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- Einwand (Anderes): Der Vertrag kann nicht gekündigt werden, aber es können Zahlungen bei schlechter wirtschaftlicher Lage ausgesetzt werden.
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Beleg (systematische Aufarbeitung): Wikipedia
Die Kosten können zunächst niedrig gehalten werden, wenn das Budget und die Geschäftsentwicklung dies nur eingeschränkt erlauben. Einzahlungen können zudem zeitweise ausgesetzt werden im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten.
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Beleg (empirische Studie): Internetseite über Basisrente
Jederzeitige Aussetzung der Beitragszahlungen möglich.
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Wahrscheinliche negative Konsequenz: Kein Gewinn für die Rentenphase.
Bei Sparern mit geringem Einkommen kann es sein, dass sie für die erhaltene Rente mehr steuern zahlen müssen, als sie vorher gespart haben.Die monatlichen Leistungen aus der Rürup-Rente sind bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. "Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und als fester Betrag in Euro lebenslang festgeschrieben. Je später der Rentenbeginn liegt, desto höher ist der Prozentsatz der Rente, der zu versteuern ist."
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Beleg (systematische Aufarbeitung): Wikipedia
Die monatlichen Leistungen aus der Rürup-Rente sind bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig. Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und als fester Betrag in Euro lebenslang festgeschrieben. Je später der Rentenbeginn liegt, desto höher ist der Prozentsatz der Rente, der zu versteuern ist. Für Sparer mit geringem Einkommen in der Ansparphase und spät einsetzender Rentenphase kann der Steuereffekt sogar negativ sein, sie zahlen also für die erhaltenen Renten mehr Steuern als sie zuvor für gezahlte Beiträge eingespart hatten.
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Wahrscheinliche negative Konsequenz: Garantiert nicht dass die Kaufkraft seiner vorherigen Beiträge erreicht werden.
Der Sparer kann bei der Auszahlung an Kaufkraft verlieren.Wenn der Garantiezins deutlich unterhalb der Inflationsrate liegt, kann der Versicherte bei Fälligkeit leistungen erhalten, deren Kaufkraft die unter seiner Beiträge liegt.
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Beleg (systematische Aufarbeitung): Wikipedia
"Auf Grund des seit 2012 auf nur noch 1,75 % gesenkten Garantiezinses erhält beispielsweise ein 45-Jähriger, der 20 Jahre lang monatlich 350 Euro eingezahlt hat, selbst bei einem vergleichsweise günstigen Rürup-Tarif als garantierte monatliche Rente nominell nur etwa denselben Betrag. Dieser hat dann aber bei der derzeitigen jährlichen Inflationsrate von etwa 2 % nur noch etwa die halbe Kaufkraft. Selbst mit einer Überschussbeteiligung in aus heutiger Sicht plausibler Höhe erhält er monatlich nur 620 Euro, hat also immer noch einen Verlust an Kaufkraft."
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Beleg (Pressemitteilung): Zeitungsartikel der Süddeutschen Zeitung
Mit garantierten Beitragsrenditen von derzeit unter 2 Prozent können die meisten Anbieter in der aktuellen Niedrigzinsphase Neukunden nicht einmal einen Inflationsausgleich garantieren.
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Anzweiflung (automatisch erstellt): Automatische Anzweiflung
Belege des Typs 'Pressemitteilung' sind keine gesicherten, fundierten Erkenntnisse sondern oft mit persönlichen Ansichten unterfütterte Einschätzungen.
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