Welche allgemeinen Maßnahmen für Kunden-/Verbraucherschutz sind sinnvoll?
Bei dieser Diskussionsfrage soll es nicht um Maßnahmen für spezielle Themen wie bspw. Lebensmittel oder Finanzberatung gehen, dafür gibt es andere Diskussionsseiten, siehe Themenseite. Hier sollen nur Maßnahmen aufgelistet werden, die branchenübergreifenden, allgemeinen Charakter haben.
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Globaler Standpunkt: Sammelklagen zulassen
In vielen Ländern sind [http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage Sammelklagen] zulässig, in Deutschland hingegen nicht. Ausdrücklich nicht Teil dieses Standpunktes sind die häufig in Sammelklagen vergebenen [http://de.wikipedia.org/wiki/Punitive_damages punitive damages] (deutsch strafschadensersatz).
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sammelklagen-kampf-um-ein-maechtiges-instrument-1.1002461
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Offensichtliche positive Konsequenz: Höhere Durchsetzungskraft
In einer Sammelklage steht der einzelne Kunde nicht mehr allein dem Anbieter und seinen finanziellen und juristischen Möglichkeiten gegenüber, sondern in einer deutlich stärkeren Position.
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Beleg (Expertenaussage): Europäer nutzen US-Recht
Da es in Europa keine Sammelklagen gibt, weichen Europäer auf US-Gerichte aus.
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Anzweiflung (automatisch erstellt): Automatische Anzweiflung
Belege des Typs 'Expertenaussage' sind keine gesicherten, fundierten Erkenntnisse sondern oft mit persönlichen Ansichten unterfütterte Einschätzungen.
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Wahrscheinliche negative Konsequenz: Hohe Kosten
Das Beispiel USA zeigt, dass die Kosten für die beklagten Unternehmen exorbitant sind. Dezidiert nicht in diesem Standpunkt gefordert wird Strafschadensersatz ([http://de.wikipedia.org/wiki/Punitive_damages punitive damages]).
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Beleg (Pressemitteilung): IHK-Stellungnahme
EU-Sammelklagen
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Anzweiflung (automatisch erstellt): Automatische Anzweiflung
Belege des Typs 'Pressemitteilung' sind keine gesicherten, fundierten Erkenntnisse sondern oft mit persönlichen Ansichten unterfütterte Einschätzungen.
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- Einwand (sachlich falsch): Es liegt an punitive damages.
Die Kosten, die Unternehmen in den USA durch Sammelklagen entstehen, sind großteils durch Strafschadensersatz (punitive damages) verursacht, der oft exorbitant höher als der eigentliche Strafschadensersatz angesetzt wird. In diesem Standpunkt wird Strafschadensersatz aber gerade eben nicht gefordert .
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Beleg (wissenschaftlicher Aufsatz): Sammelklage ein Modell für Europa?
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Globaler Standpunkt: Kundeninformationen zugunsten des Kunden auslegen
Endkunden werden immer wieder irregeführt durch Informationen, die zwar nach geltendem Recht ausreichend und korrekt sind, aber sehr leicht Bürger irreführen, die weder juristisch versiert noch Branchenexperten sind. Daher soll folgender Grundsatz in geltendes Recht umgesetzt werden:
"Wenn vernünftige, sich sorgfältig informierende Bürger eine Kundeninformation in einer bestimmten Art verstehen, dann hat der Kunde Anspruch darauf, dass diese Information mit allen zivilrechtlichen Konsequenzen nach diesem Verständnis ausgelegt werden."
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Offensichtliche positive Konsequenz: Zwang zur unmissverständlichen Kundeninformation
Unternehmen werden gezwungen, ihre Kundeninformationen so zu gestalten, dass kein ernsthafter Spielraum für Missverständnisse zulasten des Kunden bleiben. Ansonsten bleiben die Unternehmen frei in ihrer Informationspolitik.
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Erhoffte positive Konsequenz: Unseriöse Angebote verschwinden
Nur diejenigen Produkte und Dienstleistungen können dauerhaft am Markt bleiben, für die sich Kundeninformationen formulieren lassen, die tatsächlich attraktiv für die Zielgruppe sind und nicht nur attraktiv klingen.
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Erhoffte positive Konsequenz: Mehr Kommunikation
Anbieter werden gezwungen, intensiver mit ihren Kunden zu kommunizieren, was beiden Seiten letztendlich zugute kommt.
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Erhoffte positive Konsequenz: "Hase-und-Igel-Spiel"
Häufig hinkt der Gesetzgeber hinter der Phantasie der Anbieter beim Finden und Ausnutzen von Lücken her, bspw. bei der [http://de.wikipedia.org/wiki/Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung] oder der [http://de.wikipedia.org/wiki/Preisangabenverordnung Preisangabenverordnung]. Dieses "Hase-und-Igel-Spiel" wäre deutlich schwieriger für die Anbieter, wenn sie befürchten müssten, dass ihre Aussagen juristisch genau so interpretiert werden, wie sie der Kunden offenbar interpretieren soll.
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Beleg (Medienbericht): Manager-Magazin, Verstehen Sie Ihren Riester-Vertrag?, 20.02.2012
Ein gutes Beispiel ist das "Hase-und-Igel-Spiel" bei standardisierten Informationen zu Finanzprodukten, in diesem Fallbeispiel die Riester-Rente.
www.manager-magazin.de/finanzen/versicherungen/0,2828,815801,00.html
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Anzweiflung (automatisch erstellt): Automatische Anzweiflung
Belege des Typs 'Medienbericht' sind keine gesicherten, fundierten Erkenntnisse sondern oft mit persönlichen Ansichten unterfütterte Einschätzungen.
- Anzweiflung:
Medienberichte oder Expertenaussagen sind generell kritisch zu sehen, da die Interessen und Meinungen des/der Berichterstatter/Gutachter seine Aussage beeinflussen können.
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Befürchtete negative Konsequenz: Führt zu Willkür
Einen allgemeinen Konsens darüber, wie Kundeninformationen verstanden werden, kann es nicht geben. Der Willkür bei der Interpretation von Kundeninformationen durch Richter oder Gutachter wird Tür und Tor geöffnet.
- Einwand (geringes Gewicht): Keine neue Rechtssituation
Dies ist eine typische Situation in jedem Zweig der Rechtsprechung. Viele Gesetze enthalten auslegbare Begriffe und Konzepte, für die sich eine Rechtsprechung etablieren muss.
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Beleg (Gesetz / Verordnung / Gerichtsurteil / Gesetzesentwurf / -vorschlag u.ä.): beispielhafte Formulierung
"... diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren."
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- Einwand (konsequent zu Ende gedacht): Studien in Fällen von grundsätzlichem Interesse
In Fällen von grundsätzlichem Interesse ist es auch denkbar, dass das Gericht eine Studie in Auftrag gibt, um die Frage zu klären, ob es vernünftige, sich sorgfältig informierende Kunden gibt, die die Anbieterinformation genauso wie der Kläger interpretieren.
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Befürchtete negative Konsequenz: Hohe Belastung für Anbieter
Gerade kleinere Anbieter werden finanziell stark belastet, einerseits durch den Aufwand für die Erstellung wasserdichter Kundeninformationen, andererseits durch potentielle Gerichtsverfahren.
- Einwand (geringes Gewicht): Wahrheit ist einfach
Die Rede ist hier von Fällen, in denen offenbar gezielt relevante Informationen verschwiegen oder irreführend formuliert werden. Man kann (und sollte) das Gesetz so formulieren, dass kleinere Fahrlässigkeiten nicht so streng behandelt werden, wenn dem Anbieter nicht zuzumuten ist, juristische bzw. kundenpsychologische Kompetenz dafür einzukaufen.
- Einwand (geringes Gewicht): Richtlinien für Standardfälle
Gerade bei kleineren Anbietern dürften die Probleme immer wieder ähnlich sein. Es bietet sich daher an, dass staatlicherseits Richtlinien für Standardfälle erstellt werden, deren Befolgung nicht erzwungen wird, mit denen ein Anbieter aber auf der sicheren Seite ist.
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Globaler Standpunkt: Offizielle Beschwerdeportale
Beschwerdeportale für Produkte und Dienstleistungen sollen von staatlichen Stellen initiiert und betrieben werden, so dass diese Portale einen offiziellen Charakter haben und sich als Informationsquelle der Wahl bei den Bürgern etablieren. Um die ganze Bandbreite mit geringen Personalressourcen abdecken zu können, sollen Prozesse weitgehend automatisiert werden. Das könnte bspw. operationalisiert werden, indem Anbieter sich mit einer Emailadresse registrieren. Fragen und Beschwerden von Kunden werden vom Portal an den Anbieter weitergeleitet und nur dann veröffentlicht, wenn der Anbieter im Rahmen einer fair festgelegten Zeitspanne nicht antwortet. Nach Veröffentlichung kann der Anbieter immer noch antworten. Wenn der Endkunde zufrieden ist (oder sich nicht mehr meldet), wird der Eintrag wieder entfernt. Nur wenn Kunde und Anbieter sich nicht einig sind, ob die Sache erledigt ist, wird ein Schiedsrichter eingeschaltet.
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Erhoffte positive Konsequenz: Wenig Aufwand
Solche Portale sind relativ einfach zu erstellen und zu administrieren. Nur der Aufwand für Streitfälle ist erforderlich.
- Einwand (Meinungsäußerung): Unsichere Prognose
Der Aufwand kann auch durch hohe Fallzahlen und subtile Dissense exorbitant werden. Es könnte daher sein, dass eher Unfriede als Friede gestiftet wird.
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Befürchtete negative Konsequenz: Begrenzte Zielgruppe
Gerade diejenigen, die besonders stark unter mangelndem Kundenschutz leiden, sind häufig nicht internetaffin, bspw. Bürger in höherem Alter oder mit geringem Bildungsgrad. Diese Bürger werden durch Internetportale nicht erreicht. Anbieter könnten versuchen diese Zielgruppe gezielt anzugehen.
- Einwand (Trugschluss): Zu großer Anspruch
In der Regel kann eine Maßnahme allein nicht alle Probleme lösen, der im Argument formulierte Anspruch ist zu hoch.
- Einwand (Trugschluss): Internet als anerkanntes Medium etabliert
In wenigen Jahren wird das Internet für nahezu alle Bürger ein vollständig akzeptiertes Kommunikationsmedium sein. Auch Bürger in höherem Alter kommen immer häufiger und Schritt für Schritt mit neuen Kommunikationsmedien in Kontakt.
Und außerdem: Bürger die selbst nicht internetaffin sind, profitieren von der Kompetenz ihrer Verwandten und Bekannten.
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Globaler Standpunkt: Fair Trading Centres
In Australien gibt es die Institution des Fair Trading Centres oder auch Office of Fair Trading. Dies ist eine staatlich finanzierte Schiedsstelle für alltägliche zivilrechtliche Streitigkeiten. Der entscheidende Unterschied ist, dass die Schiedssprüche letztentscheidend sind, also auch nicht durch Gerichte überprüft werden können, solange die Schiedsstelle ihre Befugnisse nicht überschreitet.
Wegen des [http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01.html "ewigen Paragraphen" §19GG] ist dieser Verzicht auf gerichtliche Überprüfung in Deutschland nicht möglich. Durch folgende Ausgestaltung, die Teil des Vorschlags ist, soll dieses Manko zumindest bis zu einem gewissen Grad überwunden werden: Wenn eine der beiden Parteien den Schiedsspruch gerichtlich überprüfen lässt, muss er den Staat beklagen und nicht die andere Partei.
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Offensichtliche positive Konsequenz: Geringere Hemmschwelle
Für juristisch unbedarfte Bürger - also die Mehrheit - ist die Hemmschwelle, ihr Recht vor Gericht einzuklagen, sehr hoch. Wesentliche Gründe sind das nur bedingt kalkulierbare finanzielle Risiko (auch mit Rechtsschutzversicherung) und die Langwierigkeit des Verfahrens, die oft in keinem Verhältnis zum Streitwert stehen. Bei einer Schiedsstelle nach australischem Vorbild fallen diese Hemmnisse weg. Hat der Bürger sein Recht erhalten, kann die andere Partei ihre finanziellen und juristischen Ressourcen nicht gegen den Bürger einsetzen, da der Staat der Streitgegner ist. Bei ordnungsgemäßer Arbeit des Schiedsgerichts würde die gerichtliche Überprüfung zur Bestätigung führen, und der Bürger selbst bleibt weitgehend unbeteiligt und somit unbehelligt.
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Erhoffte positive Konsequenz: Schiedsstellen werden ernst genommen
In der heutigen Situation in Deutschland sind Schiedsstellen nur bedingt sinnvoll, da die unterliegende Instanz jederzeit vor Gericht gehen und damit alle Vorteile von Schiedsprozessen zunichte machen. Die Hemmschwelle, doch noch vor Gericht zu ziehen, ist insbesondere niedrig für finanziell und juristisch gut aufgestellte Unternehmen, deren Streitgegner gewöhnliche Bürger sind. Speziell diese für Kundenschutz/Verbraucherschutz wesentliche Hemmschwelle würde deutlich erhöht.
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Befürchtete negative Konsequenz: Gefahr der Willkür
Gerichtsprozesse sind aus gutem Grund so aufwändig, nämlich um Subjektivität und Willkür soweit wie es menschenmöglich ist auszuschließen. Bei einer Schiedsstelle ist dies eben nicht gegeben, wenn das Ziel ist, das Verfahren um Größenordnungen schneller und billiger zu machen.
- Einwand (geringes Gewicht): Von Vorbildern lernen
Mit dem australischen Fair Trading Centres gibt es ja mindestens ein langjährig etabliertes, offenbar gut funktionierendes Vorbild, von dem man lernen kann, wie solche Gefahren vermieden werden können.
- Einwand (Meinungsäußerung): Fehlurteile können nie ausgeschlossen werden.
Absolute Objektivität, Willkür und die damit verbundenen Fehlurteile können auch bei aufwendigen Gerichtsprozessen nicht ausgeschlossen werden.
"Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, schätzt in seinem Strafprozessrechtskommentar vom Mai 2011 die Quote aller Fehlurteile auf ein ganzes Viertel." (Zeit Online, 11.07.2011)
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Globaler Standpunkt: Kein Vertragsschluss allein per Telefon
Viele Fälle für den Verbraucherschutz resultieren aus der Möglichkeit, allein durch ein Telefonat und ohne schriftliche Bestätigung Verträge abzuschließen. Andere Länder zeigen, dass es keine Notwendigkeit dafür gibt, dass Verträge telefonisch abgeschlossen werden können.
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Offensichtliche positive Konsequenz: Keine unklare Beweislage mehr
Die Beweislage bei Telefonaten ist naturgemäß sehr schlecht, was durch Anbieter ausgenutzt werden kann und auch ausgenutzt wird.
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Offensichtliche positive Konsequenz: Missverständnisse werden vermieden
Auch ohne böse Absicht kann es zu Missverständnissen zwischen Anbieter und Kunden darüber kommen, was am Telefon tatsächlich verabredet wurde. Die Möglichkeit, einen zugesandten Vertragstext in Ruhe durchzuschauen, bietet dem Kunden die Chance, diese Missverständnisse zu entdecken und ggf. den Vertrag nicht zustande kommen zu lassen.
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Offensichtliche negative Konsequenz: Einfaches und bequemes Mittel fällt weg.
Bei aufmerksamer Betrachtung aller relevanter Vertragsdetails kann es einfach und bequem sein bspw. einen Handyvertrag telefonisch zu verlängern oder ein interessantes Kundenangebot telefonisch anzunehmen.
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Globaler Standpunkt: Gesamtkostenrechnung
Für Kraftfahrzeuge stellt der ADAC einen Webservice zur Verfügung, um die voraussichtlichen Gesamtkosten einer Anschaffung zu berechnen - also nicht nur den Anschaffungspreis, sondern für ein zugrundegelegtes Szenario auch Betriebskosten, Werkstattkosten, Wertverlust usw. Dieser Grundgedanke lässt sich auch auf andere Produktarten übertragen.
www.adac.de/infotestrat/autodatenbank/autokosten/autokosten-vergleich/default.aspx
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Offensichtliche positive Konsequenz: Nicht von niedrige Anschaffungspreise irreführen lassen
Bei vielen Produktarten ist der Anschaffungspreis häufig extrem niedrig kalkuliert, und der Renditeausfall wird durch überhöhte Preise bei Verbrauchsmaterial oder Verschleissteilen wieder kompensiert bzw. sogar überkompensiert, so dass der Kunde am Ende noch draufzahlt. Allseits bekannte Beispiele sind Drucker und Kaffeepadmaschinen.
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Befürchtete negative Konsequenz: Idee skaliert nicht
Ein solcher Kostenrechner ist bei KFZ nur deshalb möglich, weil dahinter ein sehr großer Verein steht, der ein ausreichendes Budget für solchen Mitgliederservice (der ja zugleich Werbung für den ADAC ist) bereitstellen kann und zudem gute Möglichkeiten zur Erhebung der relevanten Daten hat. Es ist nicht zu sehen, wie dieser Aufwand flächendeckend für alle möglichen Produktarten realisiert werden kann.
- Einwand (Anderes): Skalierungsproblem lässt sich lösen.
Das Problem erscheint nur bei relativ wenigen Produktarten wirklich von breitem Interesse zu sein, bspw. billige Kaffeemaschinen mit teuren Kapseln, billige Drucker mit teuren Patronen, billige Handys mit teuren Verträgen u.ä. Und die Situation ist in solchen Fällen auch viel weniger komplex, wie in diesen Beispielen sind meist nur zwei Preise relevant: (1) Anschaffungspreis und (2) Verbrauchskosten bzw. Vertragskosten.
- Einwand (Anderes): Man kann klein anfangen.
Man kann ja erst einmal mit ausgewählten Produktarten beginnen, die von breitem Interesse sind, und bei denen die Rechnung ausreichend einfach ist. Damit wäre ja schon viel gewonnen.
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Globaler Standpunkt: Garantien für Support
Bei Produkten, die Support benötigen, ist es leider häufig so, dass das Produkt zu einem relativ niedrigen Preis abgegeben werden, dafür aber am Support gespart wird. Notorische Beispiele sind Telefon-Hotlines und Bearbeitung von Gewährleistungsansprüchen. Dieser Standpunkt besagt, dass jeder Anbieter verpflichtet ist, dem Kunden proaktiv und in unmissverständlicher Form eine Mindestgarantie über bestimmte Punkte zu geben, bspw. ein oberes Limit für Kosten der Hotline, ein oberes Limit für die Wartezeit bei der Hotline mit negativen Gebühren bei Überschreitung dieses Limits, ein oberes Limit für die Wartezeit bis zur übergangsweisen Stellung eines Ersatzgeräts im Gewährleistungsfall usw.
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Erhoffte positive Konsequenz: Höhere Transparenz für den Kunden
Der Kunde kann sich informierter entscheiden, welches der Angebote er annimmt.
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Erhoffte positive Konsequenz: Ein ausdifferenzierterer Markt entsteht.
Erst durch eine solche flächendeckende Regelung kann sich die latent vorhandene Nachfrage nach besserem Support in großem Umfang über Produktwahl artikulieren, und es wird für die Angebotsseite attraktiv, entsprechenden Support anzubieten. Anbieter können sich ihre jeweilige Nische suchen: je besser der Support, den sie bieten, um so höher der Produktpreis, den sie verlangen können.
- Einwand (Trugschluss): Kosten-/Nutzen-Verhältnis für Anbieter
Anbieter haben ja durchaus heute schon die Wahl, besseren Support anzubieten, um einen höheren Preis verlangen zu können. Das tun sie offensichtlich nicht, das heißt, kein Anbieter sieht zurzeit hier ein Geschäft.
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Globaler Standpunkt: Strafschadensersatz o.ä. im Falle von offensichtlichen Rechtsverletzungen
Siehe [http://de.wikipedia.org/wiki/Punitive_damages] für das Thema Strafschadensersatz allgemein. Bisweilen werden Gerichtsurteile u.ä. von Unternehmen einfach ignoriert, wogegen Strafschadensersatz eingesetzt werden soll.
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Erhoffte positive Konsequenz: Anreiz zu Rechtsverletzungen nimmt ab.
In vielen Situation besteht für Unternehmen ein Anreiz, Gerichtsurteile u.ä. zu ignorieren, etwa bei geringem Streitwert pro Einzelfall, weil eben nicht damit zu rechnen ist, dass Betroffene klagen.
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Beleg (Medienbericht): Beispiel für unzulässige Erhebung von Gebühren
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Anzweiflung (automatisch erstellt): Automatische Anzweiflung
Belege des Typs 'Medienbericht' sind keine gesicherten, fundierten Erkenntnisse sondern oft mit persönlichen Ansichten unterfütterte Einschätzungen.
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Wahrscheinliche negative Konsequenz: Zunehmende Belastung des Justizapparats
Mit der Zulassung von Strafschadensersatz würde für die Gerichte eine erhebliche Mehrbelastung anfallen, die mit steigenden Kosten verbunden ist.
- Einwand (Trugschluss): Anreiz zur Rechtsverletzung nimmt ab.
Der Anreiz weitere Rechtsverletzungen würde wegfallen, da Unternehmen im schlimmsten Fall mit unkalkulierbaren Kosten rechnen müssten.
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Globaler Standpunkt: Wissenschaftliche Studien online recherchierbar machen
Häufig basieren Aussagen in der Werbung auf wissenschaftlichen Studie, mit denen positive Eigenschaften von Produkten und Dienstleistungen bewiesen werden. Allerdings ist es auch häufig gar nicht oder nur mit extremem Aufwand möglich, an solche Studien heranzukommen. Dieser Standpunkt fordert, dass jede Studie, mit der Werbung betrieben wird, an einer klar definierten, leicht auffindbaren Stelle im Internet veröffentlicht wird mit allen relevanten Details, die zur Einschätzung der Seriosität der Studie notwendig sind.
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Erhoffte positive Konsequenz: Unseriöse Werbung mit Wissenschaft ist kaum noch möglich.
Da besagte Studien von Unternehmen in Auftrag gegeben werden, die ein Interesse an einem positiven Ergebnis haben, kann solchen Studien kein Vertrauensvorschuss gegeben werden. Durch die öffentlich transparente Nachprüfbarkeit der Studien riskiert ein Unternehmen einen Imageschaden durch Nachweis mangelnder Seriosität und wird versuchen, dementsprechend seriöser zu arbeiten.
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Befürchtete negative Konsequenz: Schutz von Unternehmensgeheimnissen.
Es lässt sich vermuten, dass nicht jedes Unternehmen alle relevanten Facetten ihres Produkts detailliert in Studien offenlegen wird. Aus wettbewerbstaktischen Gründen werden Informationen zurückgehalten, was die Beweisbarkeit der Funktionalität stark eingeschränkt.
- Einwand (Meinungsäußerung): Mehr Wissen sorgt für mehr Wettbewerb.
Sind mehr Informationen über bestimmte Produktentwicklungen im Umlauf, erhöht dies den Wettbewerb am Markt, was wiederum dem Verbraucher zugutekommt.
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Befürchtete negative Konsequenz: Fachliches Verständnis fehlt.
Es ist anzunehmen, dass viele Studien von einem Großteil der Bevölkerung nicht verstanden werden würde. Die durchschnittliche Bevölkerung ist weder mit dem Lesen von Studien vertraut, noch hat sie die fachliche Kompetenz neue Innovationen zu beurteilen.
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